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Depression durch Personalgespräch?

Polizist beantragte Unfallfürsorge
Depression durch Personalgespräch?

Depression durch Personalgespräch?
Foto: © photoniko - stock.adobe.com

Ein Krim­i­naloberkom­mis­sar warf seinem Vorge­set­zten vor, ihn in einem Per­son­alge­spräch der­art ange­gan­gen zu haben, dass dies eine post­trau­ma­tis­che Belas­tungsstörung und eine mit­telschwere Depres­sion aus­gelöst habe. Grund für das Gespräch war ein außer­di­en­stlich­es Ver­hal­ten des Beamten mit der Ankündi­gung ein­er diszi­pli­nar­rechtlichen Prüfung.

Der Polizist beantragte Unfallfür­sorge beim Dien­s­ther­rn – ohne Erfolg, weil das Gespräch kein „auf äußer­er Ein­wirkung beruhen­des“ Ereig­nis darstelle. Das Bun­desver­wal­tungs­gericht entsch­ied zwar, dass auch nicht-kör­per­liche Ein­wirkun­gen äußere Ein­wirkun­gen im Sinne des Dien­stun­fall­rechts sein kön­nen. Voraus­set­zung sei aber, dass Ver­lauf, Äußerun­gen oder Inhalt die Gren­ze der Sozial­adäquanz über­schre­it­en. Ein im Rah­men des „Nor­malen“ bleiben­des Gespräch zäh­le nicht dazu.

Beschluss des Bun­desver­wal­tungs­gerichts vom 11.10.2018, Az. 2 B 3.18

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