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Schutzmaßnahmen gegen den Peitscheneffekt an Hubarbeitsbühnen

Eine unterschätzte Gefahr
Der Peitscheneffekt

Der Peitscheneffekt
Foto: © AvigatoR – stock.adobe.com

Hubar­beits­büh­nen sind in der Prax­is zwar die sich­er­ste Höhen­zu­gang­stech­nik. Durch den soge­nan­nten Peitschen- oder Kat­a­pul­t­ef­fekt ereignen sich jedoch immer wieder Unfälle. Doch diese lassen sich durch geeignete Schutz­maß­nah­men verhindern.

Ein Beispiel aus der Prax­is: Ein Mon­teur wird in 12 Metern Höhe aus ein­er Hubar­beits­bühne her­aus­geschleud­ert. Er über­lebt mit schw­eren Ver­let­zun­gen. Beim Ver­fahren der Bühne hat­te sich deren Gelän­der an ein­er Gebäudekon­struk­tion verklemmt. Um sich zu befreien, betätigte der Beschäftigte wieder­holt den Joy­stick und erzeugte so Korbbe­we­gun­gen. Der dabei entste­hende Peitsch­en­ef­fekt kat­a­pul­tierte den Mon­teur aus der Arbeits­bühne. Zwar trug er eine Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung gegen Absturz (PSAgA) – die notwendi­ge Sicherung am Anschlag­punkt der Bühne war jedoch nicht erfolgt.

Hubar­beits­büh­nen sind in der Prax­is zwar die sich­er­ste Höhen­zu­gang­stech­nik. Durch den soge­nan­nten Peitschen- oder Kat­a­pul­t­ef­fekt ereignen sich jedoch immer wieder Unfälle. Die DGUV-Vorschrift 1 „Grund­sätze der Präven­tion“ fordert grund­sät­zlich eine Gefährdungs­beurteilung. Das gilt auch für den Ein­satz von Hubar­beits­büh­nen.  Wird beispiel­sweise eine Auslegerbühne – auch Teleskopar­beits­bühne genan­nt – ver­wen­det, beste­ht generell die Gefahr, dass Beschäftigte her­aus­geschleud­ert wer­den. Dieser Gefahr ist mit den Maß­nah­men aus der Gefährdungs­beurteilung, die vor Tätigkeits­be­ginn fest­gelegt wer­den müssen, ent­ge­gen­zuwirken. Auch Her­steller kön­nen in Betrieb­san­leitun­gen fordern, dass Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung gegen Absturz (PSAgA) ver­wen­det wer­den muss.

Gemäß der Tech­nis­chen Regel für Betrieb­ssicher­heit TRBS 2111 Teil 1 „Mech­a­nis­che Gefährdun­gen – Maß­nah­men zum Schutz vor Gefährdun­gen beim Ver­wen­den von mobilen Arbeitsmit­teln“ kommt dem Arbeit­ge­ber die Pflicht zu, Fes­tle­gun­gen zu tre­f­fen, um die Gefahr zu reduzieren, dass Beschäftigte aus dem mobilen Arbeitsmit­tel her­aus­geschleud­ert wer­den. Zum Beispiel muss PSAgA als Rück­hal­tesys­tem bei Auslegerar­beits­büh­nen und ver­gle­ich­baren mobilen Arbeitsmit­teln ver­wen­det wer­den, wenn ein Peitsch­en­ef­fekt auftreten kann. So ste­ht es beispiel­sweise auch in der Arbeitss­chutz Kom­pakt Nr. 056 „Arbeit­en mit Hubar­beits­büh­nen“, ein­er Pub­lika­tion der BGHM.

Auswahl und Benutzung der PSA

„Für die Gefährdung, dass Per­so­n­en her­aus­geschleud­ert wer­den, reichen die gängi­gen tech­nis­chen Ein­rich­tun­gen wie Gelän­der nicht aus“, sagt BGHM-Exper­tin Kathrin Stock­er. „Diese Gefährdung ist auss­chließlich durch per­so­n­en­be­zo­gene Schutz­maß­nah­men und ein umsichtiges Ver­hal­ten zu ver­hin­dern.“ Die richtige Auswahl und Benutzung der PSA sind dabei entschei­dend. Fol­gen­des ist zu gewährleisten:

  • In der Hubar­beits­bühne sind geeignete Anschlagein­rich­tun­gen (≥ 3 kN) je nach Per­so­nen­zahl vorhan­den (zukün­ftig wer­den 6 kN angestrebt).
  • Auf­fang­gurt und Anschlagein­rich­tung wer­den über ein län­gen­ver­stell­bares Verbindungsmit­tel mit Falldämpfer, ein mit­laufend­es Auf­fang­gerät mit beweglich­er Führung oder einem Höhen­sicherungs­gerät ver­bun­den. Diese müssen speziell für den Ein­satz in Hubar­beits­büh­nen geprüft und zuge­lassen sein. Die Sys­tem­länge ist auf 1,80 Meter begrenzt.
  • Sowohl beim Bewe­gen des Fahrw­erks als auch beim Ver­fahren in der Höhe ist die kürzeste mögliche Verbindung zwis­chen Anschlag­punkt und der vorderen oder hin­teren Auf­fangöse des Auf­fang­gur­tes zu wählen. Die Benutzung von Höhen­sicherungs­geräten ist empfehlenswert.
  • Die Beschäftigten müssen min­destens ein­mal jährlich the­o­retisch und prak­tisch in der Benutzung der PSAgA unter­wiesen werden.

„Beim Ein­satz von Hubar­beits­büh­nen sollte grund­sät­zlich ein geeignetes Auf­fangsys­tem getra­gen wer­den, das aus einem Auf­fang­gurt in Verbindung mit einem län­gen­ver­stell­baren Verbindungsmit­tel mit Falldämpfer beste­ht“, so BGHM-Exper­tin Stock­er. „Damit kön­nen sich Beschäftigte an dem in der Bühne vorhan­de­nen Anschlag­punkt sichern.“

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zu diesem The­ma find­en Sie unter bghm.de, Web­code 2483.

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