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Bundesbürger sind mehrheitlich für eine Null-Promille-Grenze. Alkohol am Steuer großes Risiko

Umfrage zur Verkehrssicherheit
Deutliche Mehrheit für Null-Promille-Grenze

Deutliche Mehrheit für Null-Promille-Grenze
Alkohol am Steuer gehört immer noch zu den größten Risikofaktoren im Straßenverkehr. (Foto: © rzoze19 – stock.adobe.com)

Eine große Mehrheit der Deutschen fordert ein absolutes Alko­holver­bot für Aut­o­fahrer: Laut den Ergeb­nis­sen ein­er repräsen­ta­tiv­en Umfrage im Auf­trag des TÜV-Ver­bands unter­stützen 75 Prozent der Bun­des­bürg­er eine Null-Promille-Grenze.

Für die Studie wur­den 1.000 Per­so­n­en ab 16 Jahren befragt. „Wer Alko­hol trinkt, egal in welch­er Menge, sollte für sich selb­st klare Ver­hält­nisse schaf­fen und das Auto ste­hen­lassen“, sagte Marc-Philipp Waschke, Verkehrssicher­heit­sex­perte beim TÜV-Ver­band. „Verzicht­en Aut­o­fahrer auf Alko­hol am Steuer voll­ständig, ers­paren sie sich die Rech­nerei, nach wie vie­len Gläsern Bier, Wein oder Schnaps die Promil­le­gren­ze ver­mut­lich erre­icht ist – und sie leis­ten einen wirk­samen Beitrag zur Verkehrssicherheit.“

Ein absolutes Alko­holver­bot sollte aus Sicht der meis­ten Bun­des­bürg­er aber auch für Fahrer und Fahrerin­nen ander­er Fahrzeuge gel­ten. Laut der Studie befür­worten 69 Prozent der Befragten eine Null-Promille-Gren­ze für Motor­rad­fahrer, 66 Prozent für E‑S­coot­er-Nutzer und 57 Prozent auch für Fahrrad­fahrer. Aus Sicht des TÜV-Ver­bands soll­ten Alko­hol- und Dro­gen­fahrten schär­fer sank­tion­iert, den Betrof­fe­nen aber auch Wege aufgezeigt wer­den, wie sie ihr Ver­hal­ten ändern kön­nen. Waschke: „Verkehrspsy­chol­o­gis­che Sem­i­nare und Kurse bieten den Teil­nehmern die Möglichkeit, ihre Trinkge­wohn­heit­en zu hin­ter­fra­gen und zeigen Wege auf, wie sie Alko­holkon­sum und Fahrzeugnutzung strickt tren­nen können.“

Trotz deut­lich­er Verbesserun­gen in den ver­gan­genen Jahren gehört Alko­hol am Steuer immer noch zu den größten Risiko­fak­toren im Straßen­verkehr. Jedes Jahr ste­hen bei rund 35.000 Unfällen die Fahrer unter Alko­hole­in­fluss. Beson­ders schw­er­wiegend sind die Fol­gen: Im Jahr 2018 wur­den bei Alko­hol­un­fällen 244 Men­schen getötet und rund 4.600 schw­er ver­let­zt. Das geht aus Dat­en des Sta­tis­tis­chen Bun­deamtes her­vor. Die Erfahrun­gen zeigen, dass stren­gere Alko­hol­lim­its Wirkung zeigen. Seit Ein­führung der 0,5‑Promille-Grenze im Jahr 1998 hat sich die Zahl der Alko­hol­un­fälle hal­biert. „Alko­hol- und Dro­gen­fahrten dür­fen nicht bagatel­lisiert wer­den“, sagte Waschke. Daher seien Sank­tio­nen wie Bußgelder, Führerscheinentzug und frühzeit­ige Fahreig­nungsnach­weise notwendig. Derzeit müssen Aut­o­fahrer aber erst ab einem Blutalko­hol­w­ert von 1,6 Promille ihre Fahreig­nung im Rah­men ein­er Medi­zinisch-Psy­chol­o­gis­chen Unter­suchung (MPU) über­prüfen lassen, wenn sie erst­ma­lig auf­fäl­lig gewor­den sind. Der TÜV-Ver­band fordert eine Senkung dieser Gren­ze auf 1,1 Promille – ab diesem Wert gel­ten Verkehrsteil­nehmer als abso­lut fahruntüchtig.

Darüber hin­aus eignen sich aus Sicht des TÜV-Ver­bands alko­holsen­si­tive Weg­fahrsper­ren, so genan­nte Alko­hol Inter­lock Sys­teme, um Verkehrs­ge­fährdern wieder eine aktive Teil­nahme am Straßen­verkehr zu ermöglichen. Voraus­set­zung dafür sind beglei­t­ende verkehrspsy­chol­o­gis­che Rehabilitationsmaßnahmen.

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