Justizvollzugsbeamte sind im Falle von Tuberkulose-Ansteckungen im Gefängnis künftig besser abgesichert. Die Erkrankungen sollen nun grundsätzlich als Dienstunfall anerkannt werden, wenn es zuvor einen Kontakt mit einem infizierten Häftling gegeben hat. Hintergrund ist die gestiegene Anzahl von Häftlingen, die Tuberkulose haben.
Bisher mussten Beamte detailliert nachweisen, dass sie sich im Dienst angesteckt haben, um eine Anerkennung als Berufskrankheit zu erreichen. Dies konnte dazu führen, dass die Erstattung der Heilbehandlungskosten länger dauerte oder nur teilweise erfolgte. Bei einem Dienstunfall zahlt das Land die Behandlungskosten – die Beihilfe und die private Krankenversicherung müssen nicht in Anspruch genommen werden. Zudem können die betroffenen Beamten unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Unfallausgleich erhalten.
Auch steht ihnen die Zahlung eines sogenannten Unfallruhegehalts zu, wenn sie infolge eines Dienstunfalls nicht mehr arbeiten können und in den Ruhestand gehen. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts findet eine Übertragung der Tuberkulose über Tröpfchen in der Luft statt. In der Folge leiden die Erkrankten unter Kraftlosigkeit, Nachtschweiß, Gewichtsabnahme oder Husten.