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Dienstunfall Tuberkulose-Erkrankung

JVA: Immer mehr Häftlinge mit TB
Dienstunfall Tuberkulose-Erkrankung

Dienstunfall Tuberkulose-Erkrankung
Foto: © alswart - stock.adobe.com

Jus­tizvol­lzugs­beamte sind im Falle von Tuberku­lose-Ansteck­un­gen im Gefäng­nis kün­ftig bess­er abgesichert. Die Erkrankun­gen sollen nun grund­sät­zlich als Dien­stun­fall anerkan­nt wer­den, wenn es zuvor einen Kon­takt mit einem infizierten Häftling gegeben hat. Hin­ter­grund ist die gestiegene Anzahl von Häftlin­gen, die Tuberku­lose haben.

Bish­er mussten Beamte detail­liert nach­weisen, dass sie sich im Dienst angesteckt haben, um eine Anerken­nung als Beruf­skrankheit zu erre­ichen. Dies kon­nte dazu führen, dass die Erstat­tung der Heil­be­hand­lungskosten länger dauerte oder nur teil­weise erfol­gte. Bei einem Dien­stun­fall zahlt das Land die Behand­lungskosten – die Bei­hil­fe und die pri­vate Kranken­ver­sicherung müssen nicht in Anspruch genom­men wer­den. Zudem kön­nen die betrof­fe­nen Beamten unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen einen finanziellen Unfal­laus­gle­ich erhalten.

Auch ste­ht ihnen die Zahlung eines soge­nan­nten Unfall­ruhege­halts zu, wenn sie infolge eines Dien­stun­falls nicht mehr arbeit­en kön­nen und in den Ruh­e­s­tand gehen. Nach Angaben des Robert-Koch-Insti­tuts find­et eine Über­tra­gung der Tuberku­lose über Tröpfchen in der Luft statt. In der Folge lei­den die Erkrank­ten unter Kraft­losigkeit, Nachtschweiß, Gewichtsab­nahme oder Husten.

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