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Exportverbot für Schutzausrüstung

Beschlüsse des Krisenstabs
Exportverbot für Schutzausrüstung

Exportverbot für Schutzausrüstung
Foto: © petrovk - stock.adobe.com

Der Gemein­same Krisen­stab von BMI und BMG hat sich darauf ver­ständigt, ein Exportver­bot für medi­zinis­che Schutzaus­rüs­tung zu erlassen. Das Exportver­bot gilt seit dem 4. März mit sofor­tiger Wirkung für Atem­schutz­masken, Schutzanzüge, Schutzhand­schuhe etc. Das Bun­des­ge­sund­heitsmin­is­teri­um übern­immt damit die zen­trale Beschaf­fung von Schutzaus­rüs­tung für Kranken­häuser, Arzt­prax­en und Bun­des­be­hör­den. Min­is­ter Spahn erk­lärte auch: “Die Sicher­heit der Bevölkerung geht im Zweifel vor, auch vor wirtschaftlichen Interessen.”

Das Exportver­bot erfasst auch die Liefer­ung von Schutzaus­rüs­tung, für welche das Bun­de­samt für Wirtschaft und Aus­fuhrkon­trolle (BAFA) schon vor Inkraft­treten dieser Unter­sa­gung eine Genehmi­gung erteilt hat. Aus­nah­men von diesem Exportver­bot wer­den nur unter engen Voraus­set­zun­gen genehmigt.

Bun­des­ge­sund­heitsmin­is­ter Jens Spahn betonte in der gestri­gen Regierungserk­lärung auch, dass Kranken­häuser und Arzt­prax­en sich trotz­dem weit­er­hin um eigene Vor­räte bemühen sollen. Weit­er­hin wurde beschlossen, dass Apotheken aus Indus­triealko­hol Desin­fek­tion­s­mit­tel selb­st her­stellen dür­fen, da das Coro­na-Virus alko­holsen­si­bel ist.

 

 

 

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