Der Gemeinsame Krisenstab von BMI und BMG hat sich darauf verständigt, ein Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung zu erlassen. Das Exportverbot gilt seit dem 4. März mit sofortiger Wirkung für Atemschutzmasken, Schutzanzüge, Schutzhandschuhe etc. Das Bundesgesundheitsministerium übernimmt damit die zentrale Beschaffung von Schutzausrüstung für Krankenhäuser, Arztpraxen und Bundesbehörden. Minister Spahn erklärte auch: “Die Sicherheit der Bevölkerung geht im Zweifel vor, auch vor wirtschaftlichen Interessen.”
Das Exportverbot erfasst auch die Lieferung von Schutzausrüstung, für welche das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schon vor Inkrafttreten dieser Untersagung eine Genehmigung erteilt hat. Ausnahmen von diesem Exportverbot werden nur unter engen Voraussetzungen genehmigt.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte in der gestrigen Regierungserklärung auch, dass Krankenhäuser und Arztpraxen sich trotzdem weiterhin um eigene Vorräte bemühen sollen. Weiterhin wurde beschlossen, dass Apotheken aus Industriealkohol Desinfektionsmittel selbst herstellen dürfen, da das Corona-Virus alkoholsensibel ist.