26 Kernpflichten listen die DGUV‑I 205–003 (Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten) oder vfdb 12–09/01 für Brandschutzbeauftragte. Darunter so komplexe Tätigkeiten wie das Erstellen der Brandschutzordnung, das Aktualisieren der Alarmpläne und Beratung bei Nutzungsänderungen – für „nicht voll im Thema stehende“ äußerst zeitraubende Aufgaben, die zusätzlich zur eigentlichen Arbeit erfüllt werden müssen. Vor allem der Rechercheaufwand wegen immer neuer Risikoquellen und behördlicher Vorschriften ist erfahrungsgemäß enorm.
Von Vorteil für Betriebe wie Institutionen ist, dass ein geforderter Brandschutzbeauftragter immer auch extern bestellt werden kann. Deshalb bietet VdS jetzt auf Wunsch zahlreicher Partner auch diese Dienstleistungen an. Konzipiert wurde das neue Angebot BSB+ unter anderem durch Fachleute mit langjähriger Erfahrung als externe BSB wie auch als BSB-Ausbilder.
„Entscheider können es sich sowie ihren Mitarbeitern leicht machen – schließlich brauchen sie das Können ihrer eigenen Profis für ihre Kern-Erfolgsprozesse“, betont Volker Kluge, stv. Leiter VdS-Risikomanagement und verantwortlich für das neue Unterstützungsangebot. „Mit dem BSB+ sind alle Pflichten von behördlich geforderten Dokumenten über individuelle Unterweisungen bis zur Objektüberwachung direkt mit einer Pauschale abgehakt.“
Details zur neuen VdS-Dienstleistung finden Sie auf vds.de/bsbPLUS (dort auch kompakte Informationen, wann eine Brandschutzbeauftragten-Bestellung verpflichtend ist).