Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Die neuen Regelungen beinhalten arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen sowie Unterstützungsleistungen.
Mit Homeoffice, betrieblichen Schutzmaßnahmen sowie der Bereitstellung von Schutzmasken und Tests soll die Gesundheit von Beschäftigten geschützt und sollen Betriebe offen gehalten werden. Das Bundesministrerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf einer FAQ-Seite Antworten auf die häufigsten Fragen zu §28b Infektionsschutzgesetz und zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bereitgestellt.
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html