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Fachgutachten zu Fluchtwegbreiten in Arbeitsstätten

BAuA Fachgutachten
Fluchtwegbreiten in Arbeitsstätten

Fluchtwegbreiten in Arbeitsstätten
Foto: © wittybear - stock.adobe.com

Der Auss­chuss für Arbeitsstät­ten (ASTA) aktu­al­isiert zurzeit die Arbeitsstät­ten­regel ASR A2.3, die unter anderem Abmes­sun­gen von Fluchtwe­gen vorgibt. Ein von der Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA) beauf­tragtes Fachgutacht­en unter­suchte mith­il­fe von Sim­u­la­tion­s­mod­ellen, welchen Ein­fluss Einen­gun­gen und Trep­pen auf Fluchtwe­gen sowie eine zeitlich ver­set­zte Nutzung der Fluchtwege auf die Dauer der Evakuierung haben.

Die zweite, ergänzte Auflage des “Fachgutacht­ens zu Fluchtwe­gen in Arbeitsstät­ten” und den zusam­men­fassenden baua: Fokus “Fluchtweg­bre­it­en in Trep­pen­räu­men von mehrgeschos­si­gen Arbeitsstät­ten” hat die BAuA jet­zt veröffentlicht.

Die Arbeitsstät­ten­verord­nung verpflichtet den Arbeit­ge­ber, dafür zu sor­gen, dass sich Beschäftigte bei Gefahr unverzüglich in Sicher­heit brin­gen und schnell gerettet wer­den kön­nen (Arbeitsstät­ten­verord­nung § 4 Abs.4). Dabei spielt die Gestal­tung von Fluchtwe­gen und Notaus­gän­gen eine wesentliche Rolle. Anzahl, Anord­nung und Abmes­sung der Fluchtwege konkretisiert die Tech­nis­che Regel für Arbeitsstät­ten ASR A2.3 “Fluchtwege und Notaus­gänge, Flucht- und Ret­tungs­plan”. Da die hier enthal­te­nen Anforderun­gen teil­weise aus früheren Richtlin­ien stam­men, hat der ASTA eine Pro­jek­t­gruppe beauf­tragt, die ASR A2.3 zu prüfen und fortzuschreiben.

Fachgutachten zur Evakuierungsdauer

Zur Unter­stützung gab die BAuA ein unab­hängiges Fachgutacht­en in Auf­trag. Es unter­suchte, inwieweit die Bre­ite von Wegen, Trep­pen, Türen und Einen­gun­gen sowie eine zeitlich ver­set­zte Nutzung der Fluchtwege (bei der Flucht aus mehrstöck­i­gen Gebäu­den) die Dauer der Evakuierung bee­in­flussen. Basis des Fachgutacht­ens sind Berech­nun­gen mit zwei voneinan­der unab­hängi­gen mikroskopis­chen Sim­u­la­tion­s­mod­ellen, mit denen unter Beach­tung des indi­vidu­ellen Ver­hal­tens von Men­schen Evakuierun­gen real­ität­snah bes­timmt wer­den können.

Die Ergeb­nisse zeigen, dass sich kurze Einen­gun­gen auf Fluchtwe­gen in der Ebene kaum auf die Gesamt­dauer der Evakuierung auswirken. Län­gere Einen­gun­gen auf hor­i­zon­tal­en Fluchtwe­gen, beispiel­sweise durch abgestellte Möbel oder Mate­r­i­al in Gän­gen, haben einen deut­lichen Ein­fluss und verzögern die Evakuierung. Die Analy­sen zeigen weit­er­hin, dass ein steter lin­ear­er Zusam­men­hang zwis­chen Fluchtweg­bre­ite und Gesamt­dauer der Evakuierung beste­ht. Trep­pen im Ver­lauf von Fluchtwe­gen brem­sen den Per­so­n­en­strom ab. Beste­ht ein Fluchtweg aus hor­i­zon­tal­en (Gän­gen) sowie ver­tikalen Ele­menten (Trep­pen), so kön­nen Einen­gun­gen ent­lang des Ganges ein­schließlich der in den Trep­pen­raum mün­den­den Tür ver­nach­läs­sigt wer­den, da sich der Per­so­n­en­strom haupt­säch­lich durch die Trep­pen ver­langsamt. Speziell für Schulen wurde dabei fest­gestellt, dass die Evakuierungs­dauer vor allem durch die Kapaz­itäten der Trep­pen­räume bes­timmt wird; die Entleerungszeit der Unter­richt­sräume fällt nicht ins Gewicht. Bei mehrstöck­i­gen Gebäu­den kann es ab ein­er bes­timmten Per­so­n­en­bele­gung der Eta­gen zu ein­er Verdich­tung in den Trep­pen­räu­men sowie zu einem Rück­stau in angren­zen­den Bere­ichen in den Eta­gen kommen.

In ein­er weit­eren Unter­suchung wur­den deshalb die Wech­sel­wirkun­gen zwis­chen der Anzahl Ebe­nen, Anzahl Per­so­n­en pro Ebene sowie der Trep­pen­bre­it­en sys­tem­a­tisch betra­chtet und analysiert. Als Faz­it lässt sich fes­thal­ten: Für eine Bemes­sung und Bew­er­tung der licht­en Bre­ite von Trep­pen als Teil von Fluchtwe­gen kön­nen neben dem Kri­teri­um “max­i­male Anzahl der Per­so­n­en im gesamten Einzugs­ge­bi­et ein­er Treppe” auch die Kri­te­rien “sequen­zielle Alarmierung” einzel­ner Eta­gen sowie “freier Fluss” beim Zugang zum Trep­pen­raum in Abhängigkeit von der Per­so­n­en­bele­gung in den Ebe­nen angewen­det wer­den. Das Kri­teri­um “freier Fluss” kann ins­beson­dere mit zunehmender Anzahl von Ebe­nen und gle­ich­mäßiger Per­so­n­en­bele­gung, beispiel­sweise bei Hochhäusern, angewen­det werden.

Die Ergeb­nisse des Fachgutacht­ens liefern eine Grund­lage, um die derzeit­i­gen Regelun­gen des Arbeitss­chutzrecht­es für Fluchtweg­bre­it­en an den Stand der Tech­nik anzupassen.

Den baua: Bericht “Fachgutacht­en zu Fluchtwe­gen in Arbeitsstät­ten — Ein­fluss von Weg­bre­ite, Trep­pen, Türen und Einen­gun­gen auf die Ent­fluchtung” und den baua: Fokus “Fluchtweg­bre­it­en in Trep­pen­räu­men von mehrgeschos­si­gen Arbeitsstät­ten” gibt es im Inter­ne­tange­bot der BAuA unter www.baua.de/fluchtwege.

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