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Gefährdungsbeurteilungen einfacher erstellen

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Gefährdungsbeurteilungen einfacher erstellen

Gefährdungsbeurteilungen einfacher erstellen
Alles was hilft, die Gefährdungsbeurteilung einfacher zu machen, um sie einfach mal zu machen, ist allseits beliebt. Foto: © Marco2811 - stock.adobe.com

Die Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA) hat die Infor­ma­tio­nen zur Gefährdungs­beurteilung in ihrem Inter­ne­tange­bot aktu­al­isiert und umfan­gre­ich erweit­ert. Mit der Hand­lung­shil­fe “Gefährdungs­beurteilung: Hand­buch — Gefährdungs­fak­toren” unter­stützt die BAuA somit Prak­tik­er bei der Gefährdungsbeurteilung. 

Die Gefährdungs­beurteilung gehört zu den zen­tralen Ele­menten des betrieblichen Arbeitss­chutzes. Jed­er Arbeit­ge­ber, ob Klei­n­un­ternehmer oder Groß­be­trieb, ist nach dem Arbeitss­chutzge­setz dazu verpflichtet, für jeden Arbeit­splatz eine Gefährdungs­beurteilung durchzuführen.

Um Fach­leute im Arbeitss­chutz, die eine Gefährdungs­beurteilung im Auf­trag des Arbeit­ge­bers pla­nen und durch­führen, zu unter­stützen, fasst die neue Hand­lung­shil­fe mögliche Gefährdun­gen wie Lärm, Hitze oder Absturz in ins­ge­samt elf Kat­e­gorien von Gefährdungs­fak­toren wie beispiel­sweise mech­a­nis­che Gefährdun­gen, Gefahrstoffe oder psy­chis­che Fak­toren zusam­men. Anhand der hin­ter­legten Infor­ma­tio­nen lassen sich die Arbeit­splätze über­prüfen und gegebe­nen­falls entsprechende Maß­nah­men ergreifen. Mit der Aktu­al­isierung erhiel­ten auch die Fach­in­for­ma­tio­nen zu den Gefährdungs­fak­toren eine umfassende Über­ar­beitung. Dabei wur­den ins­beson­dere die rechtlichen Bezüge angepasst, indem Ver­weise auf das DGUV Regel­w­erk und die tech­nis­che Regeln aktu­al­isiert sowie neue rechtliche Rah­menbe­din­gun­gen, wie beispiel­sweise das Mut­ter­schutzge­setz, ergänzt wurden.

Das aus den Inter­net­seit­en gener­ierte PDF-on-Demand-Doku­ment “Gefährdungs­beurteilung: Hand­buch — Gefährdungs­fak­toren” erfährt eine fort­laufende Aktu­al­isierung. Nutzer kön­nen so schnell auf inhaltliche Änderun­gen zugreifen. Zugle­ich erlaubt die PDF-on-Demand Funk­tion, jed­erzeit das Doku­ment oder Teile davon zu laden, abzus­pe­ich­ern oder auszu­druck­en. Da sich auch einzelne Kapi­tel und Unterkapi­tel aus­druck­en lassen, lässt sich so eine Lose-Blatt-Samm­lung “Gefährdungs­fak­toren” offline pflegen.

Darüber hin­aus enthält das Inter­ne­tange­bot der BAuA Grund­la­gen- und Experten­wis­sen rund um die Gefährdungs­beurteilung. Eine Daten­bank ermöglicht über diverse Recherchemöglichkeit­en den schnellen Zugang zu Hand­lung­shil­fen und Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen. Diese Infor­ma­tio­nen gibt es eben­so wie die aktu­al­isierte Hand­lung­shil­fe “Gefährdungs­beurteilung: Hand­lung­shil­fe – Gefährdungs­fak­toren” unter der Adresse www.gefaehrdungsbeurteilung.de.

 

 

 

 

 

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