Rund 60 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen ignorieren die gesetzlichen Vorschriften zur Stress- und Burnout-Prävention. Nur in rund vier von zehn Firmen (41 Prozent) erfolgt die im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene psychische Gefährdungsbeurteilung, die stressbedingte Erkrankungen und Ausfälle verhindern soll. So lautet ein erstes Ergebnis des Dekra Arbeitssicherheitsreports 2018/2019.
„Die Umfrageergebnisse zeigen, dass viele Mittelständler auch nach fünf Jahren noch nicht wissen, wie sie mit dem Thema umgehen sollen”, êrklärt die Leiterin des Dekra-Bereichs Mensch & Gesundheit, Dr. Karin Müller. „Dabei existieren Lösungen, um die psychische Gefährdungsbeurteilung gesetzeskonform und wirksam durchzuführen. Gefragt sind Verfahren, die aufzeigen, wie es der Belegschaft wirklich geht und welcher Stress tatsächlich krank macht.”
Für die Untersuchung befragte das Institut forsa im Auftrag von Dekra 300 zufällig ausgewählte Entscheider im Personalbereich oder Arbeitsschutz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU von zehn bis unter 500 Mitarbeiter). Ein wesentliches Thema der Studie ist die Gefährdungsbeurteilung.
Hintergrund
Die Fehlzeiten aufgrund von psychischen Belastungen nehmen bundesweit zu: Laut dem AOK-Fehlzeitenreport 2018 ist die Häufigkeit von Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen zwischen 2007 und 2017 um 67,5 Prozent angestiegen. Außerdem führen diese Erkrankungen zu besonders langen Ausfallzeiten. Mit durchschnittlich 26 Krankheitstagen je Attest dauerten sie 2017 mehr als doppelt so lange wie eine durchschnittliche Krankschreibung.
Seit 2013 schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor, dass Arbeitgeber auch die psychischen Gefährdungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz systematisch beurteilen müssen. Falls erforderlich, muss der Arbeitgeber Maßnahmen gegen krankmachenden Stress am Arbeitsplatz einleiten. Private und berufliche psychische Belastungen tragen maßgeblich zu Burnout oder Muskel- und Skeletterkrankungen und somit zu Fehlzeiten und Qualitätsmängeln bei.
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