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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Kleine und mittlere Unternehmen ignorieren gesetzliche Vorschriften
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist in kleinen und mittleren Unternehmen immer noch eher selten anzutreffen. Foto: © 1110tulpe - stock.adobe.com

Rund 60 Prozent der kleinen und mit­tleren Unternehmen ignori­eren die geset­zlichen Vorschriften zur Stress- und Burnout-Präven­tion.  Nur in rund vier von zehn Fir­men (41 Prozent) erfol­gt die im Arbeitss­chutzge­setz vorgeschriebene psy­chis­che Gefährdungs­beurteilung, die stress­be­d­ingte Erkrankun­gen und Aus­fälle ver­hin­dern soll. So lautet ein erstes Ergeb­nis des Dekra Arbeitssicher­heit­sre­ports 2018/2019.

„Die Umfrageergeb­nisse zeigen, dass viele Mit­tel­ständler auch nach fünf Jahren noch nicht wis­sen, wie sie mit dem The­ma umge­hen sollen”, êrk­lärt die Lei­t­erin des Dekra-Bere­ichs Men­sch & Gesund­heit, Dr. Karin Müller. „Dabei existieren Lösun­gen, um die psy­chis­che Gefährdungs­beurteilung geset­zeskon­form und wirk­sam durchzuführen. Gefragt sind Ver­fahren, die aufzeigen, wie es der Belegschaft wirk­lich geht und welch­er Stress tat­säch­lich krank macht.”

Für die Unter­suchung befragte das Insti­tut for­sa im Auf­trag von Dekra 300 zufäl­lig aus­gewählte Entschei­der im Per­son­al­bere­ich oder Arbeitss­chutz in kleinen und mit­tleren Unternehmen (KMU von zehn bis unter 500 Mitar­beit­er). Ein wesentlich­es The­ma der Studie ist die Gefährdungsbeurteilung.

Hintergrund

Die Fehlzeit­en auf­grund von psy­chis­chen Belas­tun­gen nehmen bun­desweit zu: Laut dem AOK-Fehlzeit­en­re­port 2018 ist die Häu­figkeit von Fehlzeit­en auf­grund psy­chis­ch­er Erkrankun­gen zwis­chen 2007 und 2017 um 67,5 Prozent angestiegen. Außer­dem führen diese Erkrankun­gen zu beson­ders lan­gen Aus­fal­lzeit­en. Mit durch­schnit­tlich 26 Krankheit­sta­gen je Attest dauerten sie 2017 mehr als dop­pelt so lange wie eine durch­schnit­tliche Krankschreibung.

Seit 2013 schreibt das Arbeitss­chutzge­setz vor, dass Arbeit­ge­ber auch die psy­chis­chen Gefährdun­gen der Beschäftigten am Arbeit­splatz sys­tem­a­tisch beurteilen müssen. Falls erforder­lich, muss der Arbeit­ge­ber Maß­nah­men gegen krankmachen­den Stress am Arbeit­splatz ein­leit­en. Pri­vate und beru­fliche psy­chis­che Belas­tun­gen tra­gen maßge­blich zu Burnout oder Muskel- und Skelet­terkrankun­gen und somit zu Fehlzeit­en und Qual­itätsmän­geln bei.

www.dekra.de/arbeitssicherheit

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