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Neue Branchenregel zu "Sicherheit und Gesundheit in der Galvanik" - DGUV Regel 109-602

Neue DGUV Regel 109–602
Sicherheit und Gesundheit in der Galvanik

Sicherheit und Gesundheit in der Galvanik
Die neue DGUV Regel 109-602 für sicheres Arbeiten in der Galvanik. Foto: Foto: © DGUV

Eine neue Branchen­regel 109–602 der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV) informiert über Gefährdun­gen und Schutz­maß­nah­men in der Galvanik.

Die Gal­van­otech­nik ist ein Teil der Ober­flächen­be­hand­lung (Ober­flächen­tech­nik) und gilt als Schlüs­sel­tech­nolo­gie für viele andere Indus­triebere­iche. Sie dient der geziel­ten Verbesserung von Werk­stof­feigen­schaften wie zum Beispiel dem Kor­ro­sion­ss­chutz, dem Ver­schleißschutz oder der elek­trischen Leitfähigkeit.

Gefährdungen und Lösungen

Die Ver­fahren in der Gal­van­otech­nik sind für die Beschäftigten mit ver­schiede­nen Gefährdun­gen ver­bun­den, zum Beispiel durch Gefahrstoffe, bewegte Maschi­nen­teile, Hitze oder Lärm. Welche Gefährdun­gen brin­gen die einzel­nen Ver­fahren mit sich? Wie gehe ich sich­er mit Gefahrstof­fen um? Was muss ich bei der Wartung von Gal­vanikan­la­gen und bei der Störungs­be­sei­t­i­gung beacht­en? Antworten auf diese und viele andere Fra­gen gibt die neue DGUV Regel 109–602 „Branche Galvanik“.

Unterteilt nach den drei Arbeits­bere­ichen Vor­be­hand­lung, Ober­flächen­be­hand­lung und Nach­be­hand­lung, beschreibt die Branchen­regel die rechtlichen Grund­la­gen, Gefährdun­gen und die zuge­höri­gen Schutz­maß­nah­men für die einzel­nen Ver­fahren. Hinzu kom­men grund­sät­zliche Infor­ma­tio­nen – zum Beispiel über die arbeitsmedi­zinis­che Vor­sorge, zum Umgang mit Gefahrstof­fen oder zur Ersten Hilfe.

„Die neue Branchen­regel unter­stützt die Unternehmen dabei, verbindliche geset­zliche Regelun­gen konkret anzuwen­den und damit ihre Gefährdungs­beurteilung erfol­gre­ich mit wirk­samen Maß­nah­men durchzuführen“, sagt Dr. Andreas Voßberg von der Beruf­sgenossen­schaft Holz und Met­all. „Darüber hin­aus ergänzt sie im Rah­men des Kom­bi­na­tion­s­mod­ells die Tech­nis­che Regel TRGS 561 für die Branche Gal­vanik bei Tätigkeit­en der Beschäftigten mit kreb­serzeu­gen­den Met­allen und ihren Verbindun­gen“. An der Ausar­beitung der DGUV-Regel waren neben den Sozial­part­nern und Arbeit­nehmer- wie Arbeit­ge­bervertretern der Branche auch die wichtig­sten Branchen­ver­bände beteiligt. Die Branchen­regel ste­ht in der Pub­lika­tions­daten­bank zum Down­load bereit.

www.dguv.de/publikationen

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