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Helfer auf der privaten Baustelle absichern

Umfassender Versicherungsschutz
Helfer auf der privaten Baustelle absichern

Helfer auf der privaten Baustelle absichern
Foto: Thomas Lucks - BG Bau

Der pri­vate Haus­bau boomt — Bauher­ren soll­ten immer auch an die Absicherung ihrer Helferin­nen und Helfer denken. Da ist es gut, dass die Beruf­sgenossen­schaft der Bauwirtschaft (BG BAU) den umfassenden Schutz der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung nicht nur für die Bauwirtschaft, son­dern auch für pri­vate Bau­vorhaben bietet. Für die Absicherung der Bauhelfer sind die geset­zlichen Vorschriften ein­deutig: Inner­halb ein­er Woche nach Beginn der Bauar­beit­en müssen sowohl das Bau­vorhaben als auch die geplanten Eigen­leis­tun­gen sowie die beauf­tragten Unternehmen gegenüber der BG BAU gemeldet werden.

Pri­vate Bauhelfer wie Fam­i­lien­ange­hörige, Nach­barn und Arbeit­skol­le­gen genießen den umfassenden Schutz der Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung. Deshalb wer­den Bauher­ren aufge­fordert, einen Nach­weis über die geleis­teten Arbeitsstun­den einzure­ichen. Die Meldepflicht gilt unab­hängig davon, ob die Helfer unent­geltlich arbeit­en oder nicht. Von dem Vorteil des Ver­sicherungss­chutzes ausgenom­men sind soge­nan­nte spon­tane Han­dre­ichun­gen oder Gefäl­ligkeit­sleis­tun­gen durch Ver­wandte, Fre­unde oder Bekan­nte. Ob das der Fall ist, muss in jedem Einzelfall anhand der Beziehung zwis­chen Eigen­bauher­rn und Helfer geprüft werden.

Falls einem Helfer auf der Baustelle etwas passiert, kann dies schwere Fol­gen haben. Ist beispiel­sweise ein junger Fam­i­lien­vater lebenslang an den Roll­stuhl gefes­selt, ändert sich die Sit­u­a­tion des Betrof­fe­nen und sein­er Ange­höri­gen drama­tisch. Die BG BAU unter­stützt die Eigen­bauher­ren beispiel­sweise bei der Unfall-Präven­tion und hil­ft, wenn doch etwas passiert ist, die Unfall­fol­gen erträglich­er zu machen.

Mit der Mel­dung der ver­sicherten Helfer an die BG BAU ver­mei­den pri­vate Bauher­ren nicht nur Bußgelder, son­dern erle­ichtern und beschle­u­ni­gen die Entschei­dung zur Leis­tungspflicht zugun­sten der ver­sicherten Helfer. Im Falle der Anerken­nung eines Ver­sicherungs­fall­es erhält der Ver­let­zte eine umfassende Betreu­ung und der Unfal­lver­sicherungsträger hat mit allen geeigneten Mit­teln die Gesund­heit und die Leis­tungs­fähigkeit wieder­herzustellen. Der Bauherr selb­st und sein Ehe­gat­te oder Lebenspart­ner sind allerd­ings im Gegen­satz zu den ver­sicherten Helfern nicht automa­tisch bei der BG BAU ver­sichert. Sie haben die Möglichkeit, sich frei­willig zu versichern.

Über­schaubare Kosten für mehr Sicherheit

Die Kosten hal­ten sich im Rah­men — pro Helfer oder Helferin mit 100 Stun­den Arbeit­sein­satz kostet der Beitrag zur BG BAU in den neuen Bun­deslän­dern aktuell 145 Euro, in den alten Bun­deslän­dern 158 Euro. Min­destens muss ein Beitrag von 100 Euro einkalkuliert wer­den. Waren alle Helfer zusam­men­gerech­net nicht länger als 40 Stun­den am Eigen­baupro­jekt tätig, übern­immt die Unfal­lka­sse der öffentlichen Hand den geset­zlichen Unfal­lver­sicherungss­chutz. Sollte es tat­säch­lich zu einem Unfall kom­men, erhal­ten Ver­sicherte eine umfassende Betreu­ung und Ver­sorgung durch die BG BAU sowie gegebe­nen­falls Entschädi­gungsleis­tun­gen. Dabei gehen die medi­zinis­chen und Reha­bil­i­ta­tion­sleis­tun­gen deut­lich über die der geset­zlichen Kranken­ver­sicherung hinaus.

Pri­vate Bauher­ren soll­ten sich zudem umfassend durch die BG BAU in Sachen Arbeitss­chutz berat­en lassen. Dies reicht von der Ausstat­tung der Helferin­nen und Helfer mit per­sön­lich­er Schutzaus­rüs­tung wie Helme, Sicher­heitss­chuhe und Hand­schuhe über eine aus­re­ichende Beleuch­tung und Beschilderung oder die Sicherung von Schächt­en und Gruben bis hin zur Verkehrssicher­heit auf dem Baugrundstück.

Hin­ter­grund

Jedes Jahr geschehen im Eigen­bau mehrere Hun­dert, teils schwere Arbeit­sun­fälle. Ins­ge­samt betreute die BG BAU allein im Jahr 2018 54.350 Eigen­baupro­jek­te. Die BG BAU ist als Trägerin der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung für die Bauwirtschaft und bau­na­he Dien­stleis­tun­gen in Deutsch­land für zir­ka 2,8 Mil­lio­nen Ver­sicherte in rund 500.000 Unternehmen zuständig.

Weit­er Infor­ma­tio­nen: www.bgbau.de/private-bauherrinnen-und-bauherren/

 

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