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IFA und UKH aktualisieren CO2-App

Infektionsgefahr in Innenräumen
IFA und UKH aktualisieren CO2-App

IFA und UKH aktualisieren CO2-App
die CO2-App der Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Unfallkasse Hessen, Grafik: DGUV

Das Infek­tion­srisiko in Innen­räu­men ist vorhan­den selb­st dann, wenn eine infizierte Per­son den Raum bere­its wieder ver­lassen hat, bevor eine andere Per­son ihn betritt. Darauf macht die DGUV aufmerk­sam. Regelmäßiges Stoßlüften ist dann beson­ders wichtig. Denn während größere Tröpfchen schnell zu Boden sinken, kön­nen die kleineren Aerosole — auch über län­gere Zeit — in der Luft schweben und sich im geschlosse­nen Raum verteilen. Regelmäßiges Stoßlüften ist dann beson­ders wichtig. Dabei hil­ft die die CO2-App des IFA und der Unfal­lka­sse Hes­sen, die kür­zlich aktu­al­isiert wurde.

Für jede Raum­größe und Per­so­nen­zahl berech­net die CO2-App der Insti­tuts für Arbeitss­chutz der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (IFA) und der Unfal­lka­sse Hes­sen (UKH) die opti­male, infek­tion­ss­chutzgerechte Lüf­tungs­fre­quenz. „Der nor­male Lüf­tungszeit­punkt liegt bei ein­er CO2-Konzen­tra­tion von 1000 ppm, für infek­tion­ss­chutzgerecht­es Lüften wurde in der App jet­zt ein zusät­zlich­er Zeit­punkt bei 800 ppm einge­führt”, sagt Dr. Simone Peters, Gefahrstof­f­ex­per­tin im IFA.

Da diese Konzen­tra­tion eher erre­icht sei, müsse natür­lich auch früher gelüftet wer­den. Die App bietet eine Timer-Funk­tion, die an das Lüften zum berech­neten Zeit­punkt erin­nert. In der Anwen­dung kann bedarf­s­gerecht zwis­chen den Anforderun­gen Nor­mal-Lüften und Infek­tion­ss­chutz-Lüften gewech­selt werden.

Wie man richtig stoßlüftet und was noch beachtet wer­den sollte, um der Pan­demie zu begeg­nen, lesen Sie in Folgenden:

  • Lüften: Als Faus­tregel für Innen­räume gilt: stündlich über die gesamte Fen­ster­fläche zwis­chen 3 Minuten (im Win­ter) und 10 Minuten (im Som­mer) lüften. Besprechungs- und Sem­i­nar­räume soll­ten min­destens alle 20 Minuten sowie vor und nach ein­er Sitzung gelüftet wer­den. Mit Hil­fe der App lässt sich diese Faus­tregel den indi­vidu­ellen örtlichen Gegeben­heit­en anpassen.
  • Schützen: Hände waschen, 1,5 Meter Min­destab­stand hal­ten und vor allem: Maske auf. Vielerorts sind FFP2-Masken in Innen­räu­men mit­tler­weile Pflicht. Sie bieten nicht nur anderen Schutz vor der Ausatem­luft des oder der die Maske tra­gen­den Per­son, son­dern schützen auch diese selb­st. Voraus­set­zung dafür ist, dass sie kor­rekt angewen­det werden.
  • Testen: Selb­sttests gibt es mit­tler­weile über­all zu kaufen. Viele Unternehmen und Schulen geben sie kosten­los aus, ins­beson­dere in Bil­dung­sein­rich­tun­gen beste­ht mit­tler­weile oft auch eine Testpflicht. Wichtig auch bei neg­a­tivem Ergeb­nis: Es ist nur für den laufend­en Tag gültig. Die Hygien­eregeln müssen weit­er einge­hal­ten werden.
  • Impfen: Ohne Imp­fung kein Ende der Pan­demie: Sich gegen eine Covid-19-Erkrankung impfen zu lassen bedeutet, sich selb­st zu schützen, eine Über­las­tung der Kranken­häuser zu ver­hin­dern und die Ver­bre­itung der Infek­tio­nen zu reduzieren. Daher set­zen sich BG Kliniken, Beruf­sgenossen­schaften, Unfal­lka­ssen und ihr Ver­band, die Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung (DGUV), unter dem Mot­to #Impfen-Schützt für die Wahrnehmung der COVID-19-Imp­fange­bote ein.

Mehr zur CO2-App hier.

Die App kann im App­Store und bei Google­Play herun­terge­laden werden.

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