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Kennzeichnung und Einstufung von Chemikalien verstehen

Ein komplexes Thema
Kennzeichnung und Einstufung von Chemikalien verstehen

Kennzeichnung und Einstufung von Chemikalien verstehen
Foto: © ernsthermann - stock.adobe.com

Seit rund zehn Jahren wird für Chemikalien, die gefährliche Eigen­schaften haben, ein neues Kennze­ich­nungsetikett ver­langt. Noch immer macht es vie­len Beschäftigten und Ver­brauch­ern Prob­leme, alle Infor­ma­tio­nen auf dem Etikett zu ver­ste­hen. Zugle­ich haben Unternehmen, die gefährliche Stoffe und Gemis­che auf den Markt brin­gen, Schwierigkeit­en ihre Pro­duk­te richtig einzustufen und zu kennze­ich­nen. Mit dem Falt­blatt baua: Kom­pakt “Gefahrstoffe — Ein­stu­fung und Kennze­ich­nung ver­ste­hen” bietet die Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA) einen über­sichtlichen und ver­ständlichen Ein­stieg in dieses kom­plexe The­ma an.

Chemis­che Stoffe kön­nen gefährliche Eigen­schaften für Men­sch und Umwelt haben. Um Anwen­der und Umwelt vor solchen Gefahrstof­fen zu schützen, müssen sich auf deren Ver­pack­un­gen Infor­ma­tio­nen zur sicheren Ver­wen­dung befind­en. Das gilt auch für Gemis­che, die Gefahrstoffe enthal­ten, wie beispiel­sweise manche Haushalt­sreiniger oder Bau­chemikalien. Mit­tler­weile gibt es durch das Glob­al Har­mon­isierte Sys­tem (GHS) der Vere­in­ten Natio­nen weltweit ein­heitliche Regeln. Europa hat diese Regeln mit der CLP-Verord­nung (Verord­nung (EG) 1272/2008) bindend übernommen.

Dabei lassen sich die gefährlichen Eigen­schaften der chemis­chen Stoffe nach fest­gelegten Kri­te­rien bes­tim­men und ver­schiede­nen Gefahrenkat­e­gorien zuord­nen. Das Sys­tem dieser Ein­stu­fung ist sehr kom­plex. So gibt es über 50 Gefahrenkat­e­gorien. Die Band­bre­ite der Gesund­heits­ge­fahren reicht von Hautreizun­gen bis zur akuten Vergif­tung oder der Erzeu­gung von Krebs. Wenn Stoffe oder Gemis­che in min­destens ein­er Kat­e­gorie eingestuft sind, gel­ten sie als gefährlich. Mehrere Ein­stu­fun­gen zu ver­schiede­nen Gefahren sind möglich.

Das Kennze­ich­nungsetikett enthält neben dem Pro­duk­t­na­men die gefährlichen Inhaltsstoffe. Stan­dar­d­isierte Gefahren­hin­weise beschreiben alle rel­e­van­ten Gefahren so kurz wie möglich. Außer­dem sind die zuge­höri­gen Gefahren­pik­togramme und das Sig­nal­wort “Achtung” oder “Gefahr” vorgeschrieben. Oblig­a­torischen Sicher­heit­shin­weise zeigen Maß­nah­men zur sicheren Ver­wen­dung auf. Außer­dem müssen Kon­tak­t­in­for­ma­tio­nen des Liefer­an­ten aufge­führt wer­den. Gemis­che tra­gen in Zukun­ft auch einen UFI-Code (Unique For­mu­la Iden­ti­fi­er), damit Gift­in­for­ma­tion­szen­tren schnell Auskun­ft über mögliche Gegen­maß­nah­men geben kön­nen. Ergänzende Infor­ma­tio­nen kön­nen die Angaben vervollständigen.

Das Falt­blatt geht auch auf den Weg zum Kennze­ich­nungsetikett ein und erläutert, wer ver­ant­wortlich ist und welche Schritte vorzunehmen sind. Hin­weise auf Infor­ma­tion­squellen run­den das Papi­er ab. Die BAuA stellt unter der Adresse www.baua.de/ghs viele Infor­ma­tio­nen rund um die Ein­stu­fung und Kennze­ich­nung zur Ver­fü­gung. Hier gibt es das Falt­blatt baua: Kom­pakt “Gefahrstoffe — Ein­stu­fung und Kennze­ich­nung ver­ste­hen”, das auch über den Web­shop der BAuA bezo­gen wer­den kann: www.baua.de/publikationen.

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