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Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden

Baumaßnahmen durchführen
Leitlinie für die Asbesterkundung

Leitlinie für die Asbesterkundung
Foto: ©auremar - stock.adobe.com

Obwohl Asbest seit 1993 in Deutsch­land ver­boten ist, kön­nen Haus­be­sitzer, Handw­erk­er und pri­vate Heimw­erk­er in älteren Gebäu­den immer noch auf asbesthaltige Pro­duk­te stoßen. Die Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA) hat zusam­men mit dem Umwelt­bun­de­samt (UBA) und dem Bun­desin­sti­tut für Bau‑, Stadt- und Raum­forschung (BBSR) die “Leitlin­ie für die Asbesterkun­dung zur Vor­bere­itung von Arbeit­en in und an älteren Gebäu­den” veröf­fentlicht. Diese Leitlin­ie hil­ft dabei, Bau­maß­nah­men in Gebäu­den, die mit Asbest belastet sein kön­nten, zu pla­nen beziehungsweise durchzuführen.

Vie­len Heimw­erk­ern, Mietern oder pri­vat­en Auf­tragge­bern ist heute zwar bekan­nt, dass Asbest in Dach- und Fas­saden­plat­ten oder Brand­schutzisolierun­gen ver­wen­det wurde. Weniger bekan­nt ist dage­gen, dass Asbest eben­so in Boden­belä­gen und den darunter befind­lichen Kle­bern sowie in Putzen, Spachtel­massen, Fliesen­kle­bern und bau­chemis­chen Pro­duk­ten ver­baut wurde. Die Leitlin­ie gibt all­ge­mein­ver­ständlich Empfehlun­gen für den Fall, dass Asbest in Gebäu­den ver­mutet wird, beziehungsweise dass Bauteile bear­beit­et oder ent­fer­nt wer­den, die Asbest enthal­ten könnten.

Überblick über Asbest, typische Anwendungsgebiete und Einbauorte

Die Leitlin­ie zur Asbesterkun­dung gibt einen Überblick über den Stoff Asbest sowie über typ­is­che Anwen­dungs­ge­bi­ete und Ein­bauorte von Mate­ri­alien mit stark­er und schwach­er Asbest­bindung. Ein wesentlich­er Bestandteil der Leitlin­ie ist der Vorschlag, bei der Asbesterkun­dung schrit­tweise vorzuge­hen. Dies ver­an­schaulichen Fluss­di­a­gramme. Dabei weist die Leitlin­ie auf alle notwendi­gen Maß­nah­men von der Pla­nung bis zur Abfal­l­entsorgung hin. Zudem stellt sie alle rel­e­van­ten Rechts­bere­iche im Zusam­men­hang dar.

In einem weit­eren Abschnitt zeigt die Leitlin­ie, wie alle am Bau Beteiligten zusam­men­wirken, wenn sie anlass­be­zo­gen Asbest erkun­den und ermit­teln, wenn sie eine Gefährdungs­beurteilung durch­führen und abschließend Asbest entsor­gen. Die Leitlin­ie ver­an­schaulicht, wie ver­schiedene Fragestel­lun­gen und unter­schiedliche Rechts­bere­iche ineinan­der­greifen. Ziel ist es, den Umgang mit Asbest im Baube­stand bis zur Entsorgung des Abfalls sich­er zu gestalten.

Die Leitlin­ie ist ein Ergeb­nis des Asbest­di­aloges, der vom Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales (BMAS) ini­ti­iert und zusam­men mit dem Bun­desmin­is­teri­um für Umwelt, Naturschutz und nuk­leare Sicher­heit (BMU) und dem Bun­desmin­is­teri­um des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) durchge­führt wurde.

 

 

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