Der Herbst ist da, und damit wieder verstärkt die Gefahr der Nebelbildung auf Straßen. Oberstes Gebot für Autofahrer ist dann: Abstand halten, Tempo anpassen, Abblendlicht einschalten. Auf die Lichtautomatik sollten man sich dabei nicht verlassen, darauf weist die Prüforganisation Dekra hin.
„Schalten Sie bei modernen Fahrzeugen das Abblendlicht besser von Hand ein“, sagt der Dekra-Unfallforscher Luigi Ancona. „Steht der Lichtschalter in der ‚Auto‘-Position, aktiviert das Fahrzeug bei Tageslicht meist nur das Tagfahrlicht, weil die Lichtsysteme nur zwischen Hell und Dunkel unterscheiden.“
Dies hat zur Folge, dass bei Tagfahrlicht das Fahrzeugheck dunkel bleibt und auch die Scheinwerfer schwächer leuchten. Deshalb ist das Fahrzeug bei schlechter Sicht, beispielsweise bedingt durch Nebel, von hinten wie von vorne weniger sichtbar.
Licht an bei schlechter Sicht
Die Straßenverkehrs-Ordnung besagt, dass Autofahrerinnen und Autofahrer auch am Tage mit Abblendlicht fahren müssen, wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert ist (Paragraf 17.3 StVO). Unter solchen Umständen reicht Tagfahrlicht nicht aus. Bei dieser Witterung ist es erlaubt und sinnvoll, die Nebelscheinwerfer einzuschalten, eine Pflicht besteht aber nicht.
Nebelscheinwerfer leuchten breiter aus
Nebelscheinwerfer haben den Vorteil, dass sie das Licht breiter abstrahlen als das normale Abblendlicht und die Fahrbahn im Nahbereich besser ausleuchten. Wird dabei das Abblendlicht nicht zugeschaltet, verringert sich auch die Eigenblendung. Bei Nebelfahrten im Dunkeln kann es sinnvoll sein, zwischen Nebelscheinwerfern und Abblendlicht hin und her zu wechseln, um den besten Kompromiss zwischen Ausleuchtung der Fahrbahn und Eigenblendung zu finden. Auf Fernlicht sollte man auf jeden Fall verzichten, da es stark vom Nebel reflektiert wird und die Sicht nur verschlechtert.
Sehen und gesehen werden
Um die Sicht zu verbessern ist es sinnvoll, den Scheibenwischer auf Intervallbetrieb zu schalten. So werden Nebeltröpfchen beseitigt, die sich auf der Windschutzscheibe niederschlagen. Zudem empfiehlt es sich, regelmäßig die Scheinwerfer von Schmutz zu befreien, der vor allem auf feuchter und verschmutzter Fahrbahn die Sichtweite erheblich verringern kann.
Bei Nebel kommt es nicht nur auf gutes Sehen, sondern mehr denn je auf rechtzeitiges „Gesehen werden“ an. Die lichtstarke Nebelschlussleuchte darf aber nur aktiviert werden, wenn die Sichtweite bei Nebel unter 50 Meter liegt. Achtung: In diesem Fall darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden! Bei der Sichtweite kann man sich an den Leitpfosten am Straßenrand orientieren, die meist im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Lichtet sich der Nebel, muss die Nebelschlussleuchte wieder ausgeschaltet werden, damit der nachfolgende Verkehr nicht geblendet wird.
Sicherheitsabstand bei Nebel wahren!
„Generell gilt bei Nebel der Grundsatz ‚Fahren auf Sicht‘“, erinnert Ancona. Das bedeutet: Es darf nur so schnell gefahren werden, dass man das Fahrzeug innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann. „Lassen Sie sich vor allem nicht dazu verleiten, sich an Vorausfahrende ‚anzuhängen‘“, warnt Ancona. „Wer ohne den nötigen Sicherheitsabstand fährt, riskiert einen Auffahrunfall. Wichtig ist außerdem: Verzichten Sie bei Nebel aufs Überholen, fahren Sie besonders aufmerksam und bleiben Sie bremsbereit.“