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Lichtautomatik reicht oft nicht aus

Nebelgefahr im Herbst
Lichtautomatik reicht oft nicht aus

Lichtautomatik reicht oft nicht aus
Bei Nebel sollte man nicht am vorausfahrenden Fahreug „kleben“, sondern stets den nötigen Sicherheitsabstand einhalten. Foto: © smiltena - stock.adobe.com

Der Herb­st ist da, und damit wieder ver­stärkt die Gefahr der Nebel­bil­dung auf Straßen. Ober­stes Gebot für Aut­o­fahrer ist dann: Abstand hal­ten, Tem­po anpassen, Abblendlicht ein­schal­ten. Auf die Lich­tau­tomatik soll­ten man sich dabei nicht ver­lassen, darauf weist die Prü­for­gan­i­sa­tion Dekra hin.

„Schal­ten Sie bei mod­er­nen Fahrzeu­gen das Abblendlicht bess­er von Hand ein“, sagt der Dekra-Unfall­forsch­er Lui­gi Ancona. „Ste­ht der Lichtschal­ter in der ‚Auto‘-Position, aktiviert das Fahrzeug bei Tages­licht meist nur das Tag­fahrlicht, weil die Licht­sys­teme nur zwis­chen Hell und Dunkel unterscheiden.“

Dies hat zur Folge, dass bei Tag­fahrlicht das Fahrzeugheck dunkel bleibt und auch die Schein­wer­fer schwäch­er leucht­en. Deshalb ist das Fahrzeug bei schlechter Sicht, beispiel­sweise bed­ingt durch Nebel, von hin­ten wie von vorne weniger sichtbar.

Licht an bei schlechter Sicht

Die Straßen­verkehrs-Ord­nung besagt, dass Aut­o­fahrerin­nen und Aut­o­fahrer auch am Tage mit Abblendlicht fahren müssen, wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erhe­blich behin­dert ist (Para­graf 17.3 StVO). Unter solchen Umstän­den reicht Tag­fahrlicht nicht aus. Bei dieser Wit­terung ist es erlaubt und sin­nvoll, die Nebelschein­wer­fer einzuschal­ten, eine Pflicht beste­ht aber nicht.

Nebelscheinwerfer leuchten breiter aus

Nebelschein­wer­fer haben den Vorteil, dass sie das Licht bre­it­er abstrahlen als das nor­male Abblendlicht und die Fahrbahn im Nah­bere­ich bess­er ausleucht­en. Wird dabei das Abblendlicht nicht zugeschal­tet, ver­ringert sich auch die Eigen­blendung. Bei Nebelfahrten im Dunkeln kann es sin­nvoll sein, zwis­chen Nebelschein­wer­fern und Abblendlicht hin und her zu wech­seln, um den besten Kom­pro­miss zwis­chen Ausleuch­tung der Fahrbahn und Eigen­blendung zu find­en. Auf Fern­licht sollte man auf jeden Fall verzicht­en, da es stark vom Nebel reflek­tiert wird und die Sicht nur verschlechtert.

Sehen und gesehen werden

Um die Sicht zu verbessern ist es sin­nvoll, den Scheiben­wis­ch­er auf Inter­vall­be­trieb zu schal­ten. So wer­den Nebel­tröpfchen beseit­igt, die sich auf der Wind­schutzscheibe nieder­schla­gen. Zudem emp­fiehlt es sich, regelmäßig die Schein­wer­fer von Schmutz zu befreien, der vor allem auf feuchter und ver­schmutzter Fahrbahn die Sichtweite erhe­blich ver­ringern kann.

Bei Nebel kommt es nicht nur auf gutes Sehen, son­dern mehr denn je auf rechtzeit­iges „Gese­hen wer­den“ an. Die licht­starke Nebelschlus­sleuchte darf aber nur aktiviert wer­den, wenn die Sichtweite bei Nebel unter 50 Meter liegt. Achtung: In diesem Fall darf nicht schneller als 50 km/h gefahren wer­den! Bei der Sichtweite kann man sich an den Leitp­fos­ten am Straßen­rand ori­en­tieren, die meist im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Lichtet sich der Nebel, muss die Nebelschlus­sleuchte wieder aus­geschal­tet wer­den, damit der nach­fol­gende Verkehr nicht geblendet wird.

Sicherheitsabstand bei Nebel wahren! 

„Generell gilt bei Nebel der Grund­satz ‚Fahren auf Sicht‘“, erin­nert Ancona. Das bedeutet: Es darf nur so schnell gefahren wer­den, dass man das Fahrzeug inner­halb der über­schaubaren Strecke anhal­ten kann. „Lassen Sie sich vor allem nicht dazu ver­leit­en, sich an Voraus­fahrende ‚anzuhän­gen‘“, warnt Ancona. „Wer ohne den nöti­gen Sicher­heitsab­stand fährt, riskiert einen Auf­fahrun­fall. Wichtig ist außer­dem: Verzicht­en Sie bei Nebel aufs Über­holen, fahren Sie beson­ders aufmerk­sam und bleiben Sie bremsbereit.“

www.dekra.de

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