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Mäuse- und Rattengift sicher anwenden

Nagetierbekämpfung birgt Risiken für Mensch und Umwelt
Mäuse- und Rattengift sicher anwenden

Mäuse- und Rattengift sicher anwenden
Ein Verstoß gegen die Anwendungsbestimmungen von Rattengift kann mit einem Bußgeld geahndet werden. (Foto: © Erni – stock.adobe.com)

Die Bekämp­fung von Rat­ten und Mäusen mit gifti­gen Ködern kann zu unab­sichtlichen Vergif­tun­gen von Haus- und Wildtieren führen. Zudem verbleiben die meis­ten Nagetier­bekämp­fungsmit­tel lange in der Umwelt und reich­ern sich in Tieren an. Um dies möglichst zu ver­hin­dern, müssen zahlre­iche Maß­nah­men zur Risiko­min­derung einge­hal­ten wer­den. Das Umwelt­bun­de­samt (UBA) hat diese Maß­nah­men in prax­is­na­hen Hand­büch­ern für Profis und Laien zusammengestellt.

Nagetier­bekämp­fungsmit­tel (Roden­tizide) enthal­ten in der Regel blut­gerin­nung­shem­mende Wirk­stoffe, soge­nan­nte Antikoag­u­lanzien. Sie wer­den häu­fig als Fraßköder in und um Gebäu­den, in der Kanal­i­sa­tion oder in Rat­ten­bauen in der Erde einge­set­zt. Dabei kann es zu unab­sichtlichen Vergif­tun­gen von Haus- und Wildtieren kom­men. Zudem verbleiben die meis­ten Antikoag­u­lanzien lange in der Umwelt und reich­ern sich in Lebe­we­sen und damit in der Nahrungs­kette an. Rück­stände dieser Chemikalien wur­den unter anderem in Füch­sen, Wieseln, Eulen, Greif- und Singvögeln sowie in Fis­chen gefunden.

Wenn diese Mit­tel einge­set­zt wer­den, müssen Profis wie Laien zahlre­iche Anwen­dungs­bes­tim­mungen zum Schutz der Umwelt und der Gesund­heit von Men­sch und Tier befol­gen. Diese wur­den im Rah­men der Biozid­pro­duk­tzu­las­sung verbindlich fest­gelegt und ste­hen in der Gebrauch­san­weisung der Pro­duk­te. Ein Ver­stoß stellt eine Ord­nungswidrigkeit dar, die mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geah­n­det wer­den kann.

Für ver­schiedene Anwen­der­grup­pen gel­ten unter­schiedliche Bes­tim­mungen. Entsprechend hat das UBA für die bre­ite Öffentlichkeit, für beruf­s­mäßige Ver­wen­der (ohne Sachkunde) sowie für geschulte beruf­s­mäßige Ver­wen­der jew­eils eine eigene „Gute fach­liche Anwen­dung“ (kurz: GfA) zusam­mengestellt und veröf­fentlicht. Die darin enthal­te­nen Bes­tim­mungen stellen prax­is­tauglich und über­sichtlich dar, wie Mäuse- und Rat­tengifte recht­skon­form, sich­er und wirk­sam angewen­det werden.

Zudem hat das UBA eine Samm­lung häu­fig gestell­ter Fra­gen (FAQ) zur Nagetier­bekämp­fung mit Antikoag­u­lanzien aktu­al­isiert. Darin sind zahlre­iche Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen zu der Zulas­sung von Roden­tiziden, zu beste­hen­den Umwel­trisiken und Risiko­min­derungs­maß­nah­men sowie zu nicht-chemis­chen Maß­nah­men der Nagetier­bekämp­fung zusam­menge­fasst. Die aktu­al­isierte 4. Auflage der FAQ enthält erst­mals auch Infor­ma­tio­nen zum Nach­weis von Roden­tizid-Rück­stän­den in Fis­chen und wid­met der Rat­ten­bekämp­fung in der Kanal­i­sa­tion ein eigenes Kapitel. 

 

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