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Chrom VI-Zulassung: Stichtag rückt näher

Chrom VI
Stichtag rückt näher

Stichtag rückt näher
Foto: © wjarek - stock.adobe.com

Unternehmen, die Chrom VI weit­er­ver­wen­den wollen, müssen für ihren Zulas­sungsantrag bei der ECHA die vorgeschriebe­nen Mes­sun­gen bis 18. Juni 2021 durchge­führt haben. Daran erin­nert die Prü­for­gan­i­sa­tion Dekra. Bis Ende dieses Jahres benötigt die europäis­che Chemikalien­agen­tur (ECHA) die Messergeb­nisse für die Zulassungsentscheidungen.

Betrof­fen von dem Stof­fver­bot sind direkt die Gal­vanikbranche und indi­rekt Indus­triezweige wie der Maschi­nen­bau, die Chrom VI ein­set­zen. Unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen kann die europäis­che Chemikalien­agen­tur ECHA die Weit­er­ver­wen­dung genehmi­gen: beispiel­sweise, wenn Chrom VI nicht ein­fach sub­sti­tu­iert wer­den kann.

Unternehmen, die Chrom VI bis zum 21. Sep­tem­ber 2024 als Rein­stoff oder in Gemis­chen weit­er­ver­wen­den wollen, müssen für ihren Zulas­sungsantrag zwin­gend eine Expo­si­tion­s­mes­sung vornehmen.

Die Mes­sun­gen umfassen beispiel­sweise Belas­tun­gen an den Arbeit­splätzen, des Abwassers oder Emis­sio­nen in die Umwelt. Diese Mes­sun­gen müssen bis zum 18. Juni 2021 erfol­gt sein, die Messergeb­nisse müssen bis zum 18. Dezem­ber 2021 an die ECHA über­mit­telt wer­den. Diese Expo­si­tion­s­mes­sun­gen müssen während des genehmigten Weit­er­be­triebs jährlich wieder­holt werden.

Hintergrund

2013 wurde Chromtri­ox­id (Chrom(VI)-oxid) auf­grund sein­er muta­ge­nen und kreb­serzeu­gen­den Gefahrstof­feigen­schaften in die Liste der zulas­sungspflichti­gen Stoffe der REACH-Verord­nung aufgenom­men. Der Stoff kommt haupt­säch­lich bei Ober­flächen­be­hand­lun­gen zum Ein­satz – zur Erhöhung des Kor­ro­sion­ss­chutzes oder zu Erzeu­gung optisch ansprechen­der Oberflächen.

www.dekra.de

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