Unternehmen, die Chrom VI weiterverwenden wollen, müssen für ihren Zulassungsantrag bei der ECHA die vorgeschriebenen Messungen bis 18. Juni 2021 durchgeführt haben. Daran erinnert die Prüforganisation Dekra. Bis Ende dieses Jahres benötigt die europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Messergebnisse für die Zulassungsentscheidungen.
Betroffen von dem Stoffverbot sind direkt die Galvanikbranche und indirekt Industriezweige wie der Maschinenbau, die Chrom VI einsetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die europäische Chemikalienagentur ECHA die Weiterverwendung genehmigen: beispielsweise, wenn Chrom VI nicht einfach substituiert werden kann.
Unternehmen, die Chrom VI bis zum 21. September 2024 als Reinstoff oder in Gemischen weiterverwenden wollen, müssen für ihren Zulassungsantrag zwingend eine Expositionsmessung vornehmen.
Die Messungen umfassen beispielsweise Belastungen an den Arbeitsplätzen, des Abwassers oder Emissionen in die Umwelt. Diese Messungen müssen bis zum 18. Juni 2021 erfolgt sein, die Messergebnisse müssen bis zum 18. Dezember 2021 an die ECHA übermittelt werden. Diese Expositionsmessungen müssen während des genehmigten Weiterbetriebs jährlich wiederholt werden.
Hintergrund
2013 wurde Chromtrioxid (Chrom(VI)-oxid) aufgrund seiner mutagenen und krebserzeugenden Gefahrstoffeigenschaften in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe der REACH-Verordnung aufgenommen. Der Stoff kommt hauptsächlich bei Oberflächenbehandlungen zum Einsatz – zur Erhöhung des Korrosionsschutzes oder zu Erzeugung optisch ansprechender Oberflächen.