Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat vorläufige Zahlen zum Unfall- und Erkrankungsgeschehen bei der Arbeit für das erste Halbjahr 2020 vorgelegt. Die Zahlen lassen einen deutlichen Einfluss der Corona-Pandemie erkennen. Während Arbeits‑, Schul- und Wegeunfälle zurückgegangen sind, gab es einen starken Anstieg bei gemeldeten Berufskrankheiten.
Laut DGUV-Statistik sank die Zahl der Arbeitsunfälle von 432.684 auf 367.016 (-15,2 Prozent), die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ging um rund 20 Prozent zurück. Die Zahl der Beschäftigten, die auf ihrem Weg zur oder von der Arbeit einen tödlichen Unfall erlitten, verringerte sich um rund ein Fünftel auf 106. Und die Zahl derjenigen, die bei einem Arbeitsunfall starben, ging um fast ein Drittel zurück (251 im Vorjahreszeitraum, 171 in diesem Jahr).
Tödliche Arbeitsunfälle nur teilweise auf Corona-Pandemie zurückzuführen
Der starke prozentuale Rückgang bei den tödlichen Arbeitsunfällen ist jedoch nur zum Teil der Pandemie geschuldet. 2019 hatte die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle außergewöhnlich hoch gelegen. Grund hierfür war, dass durch den Abschluss von Strafprozessen einige Todesfälle aus den Jahren 2000 bis 2005 erst 2019 in die Statistik aufgenommen wurden (mehr dazu hier).
„Die Corona-Pandemie hat mittelbar deutliche Spuren im Unfallgeschehen hinterlassen“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. „Der Grund hierfür dürfte zum einen die große Zahl der Beschäftigten sein, die in Kurzarbeit gegangen sind. Zum anderen sind Millionen Beschäftigte ins Homeoffice gewechselt, was ihr Wegeunfallrisiko praktisch ausgeschaltet hat. Die Zahlen überraschen daher eigentlich nicht.” Gleiches gelte für die Schüler-Unfallversicherung. Hier habe die fast vollständige Schließung von Kitas, Schulen und Hochschulen zu einem historisch einmaligen Rückgang der Unfallzahlen geführt.
Rückgang der Unfallrenten
Die Zahl neuer Unfallrenten nahm im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 um 1,7 Prozent auf 8.735 zu. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Entscheidung über Unfallrenten erst gegen Ende der Rehabilitation erfolgt. Die Zahlen zu Unfallrenten beziehen sich daher im Regelfall auf Arbeitsunfälle, die schon mehrere Monate zurückliegen.
Mehr Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit
Beschäftigte in stationären oder ambulanten medizinischen Einrichtungen und in Laboratorien können eine Erkrankung an COVID-19 unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkennen lassen. Insgesamt erhielten die Unfallversicherungsträger bis Ende Juni 13.601 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Das führte dazu, dass die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit um rund 24 Prozent von 41.723 auf 51.789 stiegen. Abzüglich der mit Corona in Zusammenhang stehenden Erkrankungen gingen die restlichen Berufskrankheiten also leicht zurück.
Bis zum 25. September 2020 hatten die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen 19.573 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Zusammenhang mit COVID-19 an die DGUV gemeldet. Rund 11.300 davon sind bisher entschieden. In 8.545 Fällen wurde das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt. Zu beachten ist, dass Verdachtsanzeigen die Unfallversicherungsträger selbst mitunter verzögert erreichen. Die Statistiken bilden also nicht das aktuelle Erkrankungsgeschehen ab.
Hinweis:
Arbeitgeber müssen Arbeits- und Wegeunfälle melden, wenn die Unfälle zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod von Versicherten führen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erfassen Unfälle in Betrieben und Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand sowie Unfälle beim Besuch von Bildungseinrichtungen. Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten in der Landwirtschaft sind über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau abgesichert.