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Corona-Pandemie macht sich in Unfallstatistik der DGUV deutlich bemerkbar

DGUV-Unfallstatistik 1. Halbjahr 2020
Corona macht sich deutlich bemerkbar

Corona macht sich deutlich bemerkbar
Die Corona-Pandemie macht sich in der Unfallstatistik der DGUV deutlich bemerkbar. Foto: © Africa Studio - stock.adobe.com

Die Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung hat vor­läu­fige Zahlen zum Unfall- und Erkrankungs­geschehen bei der Arbeit für das erste Hal­b­jahr 2020 vorgelegt. Die Zahlen lassen einen deut­lichen Ein­fluss der Coro­na-Pan­demie erken­nen. Während Arbeits‑, Schul- und Wege­un­fälle zurück­ge­gan­gen sind, gab es einen starken Anstieg bei gemelde­ten Berufskrankheiten.

Laut DGUV-Sta­tis­tik sank die Zahl der Arbeit­sun­fälle von 432.684 auf 367.016 (-15,2 Prozent), die Zahl der meldepflichti­gen Wege­un­fälle ging um rund 20 Prozent zurück. Die Zahl der Beschäftigten, die auf ihrem Weg zur oder von der Arbeit einen tödlichen Unfall erlit­ten, ver­ringerte sich um rund ein Fün­f­tel auf 106. Und die Zahl der­jeni­gen, die bei einem Arbeit­sun­fall star­ben, ging um fast ein Drit­tel zurück (251 im Vor­jahreszeitraum, 171 in diesem Jahr).

Tödliche Arbeitsunfälle nur teilweise auf Corona-Pandemie zurückzuführen

Der starke prozen­tuale Rück­gang bei den tödlichen Arbeit­sun­fällen ist jedoch nur zum Teil der Pan­demie geschuldet. 2019 hat­te die Zahl der tödlichen Arbeit­sun­fälle außergewöhn­lich hoch gele­gen. Grund hier­für war, dass durch den Abschluss von Straf­prozessen einige Todes­fälle aus den Jahren 2000 bis 2005 erst 2019 in die Sta­tis­tik aufgenom­men wur­den (mehr dazu hier).

„Die Coro­na-Pan­demie hat mit­tel­bar deut­liche Spuren im Unfallgeschehen hin­ter­lassen“, sagt Dr. Ste­fan Hussy, Haupt­geschäfts­führer der DGUV. „Der Grund hier­für dürfte zum einen die große Zahl der Beschäftigten sein, die in Kurzarbeit gegan­gen sind. Zum anderen sind Mil­lio­nen Beschäftigte ins Home­of­fice gewech­selt, was ihr Wege­un­fall­risiko prak­tisch aus­geschal­tet hat. Die Zahlen über­raschen daher eigentlich nicht.” Gle­ich­es gelte für die Schüler-Unfal­lver­sicherung. Hier habe die fast voll­ständi­ge Schließung von Kitas, Schulen und Hochschulen zu einem his­torisch ein­ma­li­gen Rück­gang der Unfal­lzahlen geführt.

Rückgang der Unfallrenten

Die Zahl neuer Unfall­renten nahm im Ver­gle­ich zum ersten Hal­b­jahr 2019 um 1,7 Prozent auf 8.735 zu. Zu beacht­en ist in diesem Zusam­men­hang, dass die Entschei­dung über Unfall­renten erst gegen Ende der Reha­bil­i­ta­tion erfol­gt. Die Zahlen zu Unfall­renten beziehen sich daher im Regelfall auf Arbeit­sun­fälle, die schon mehrere Monate zurückliegen.

Mehr Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit

Beschäftigte in sta­tionären oder ambu­lanten medi­zinis­chen Ein­rich­tun­gen und in Lab­o­ra­to­rien kön­nen eine Erkrankung an COVID-19 unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen als Beruf­skrankheit anerken­nen lassen. Ins­ge­samt erhiel­ten die Unfal­lver­sicherungsträger bis Ende Juni 13.601 Anzeigen auf Ver­dacht ein­er Beruf­skrankheit im Zusam­men­hang mit dem Coro­n­avirus. Das führte dazu, dass die Anzeigen auf Ver­dacht ein­er Beruf­skrankheit um rund 24 Prozent von 41.723 auf 51.789 stiegen. Abzüglich der mit Coro­na in Zusam­men­hang ste­hen­den Erkrankun­gen gin­gen die restlichen Beruf­skrankheit­en also leicht zurück.

Bis zum 25. Sep­tem­ber 2020 hat­ten die gewerblichen Beruf­sgenossen­schaften und die Unfal­lka­ssen 19.573 Anzeigen auf Ver­dacht ein­er Beruf­skrankheit im Zusam­men­hang mit COVID-19 an die DGUV gemeldet. Rund 11.300 davon sind bish­er entsch­ieden. In 8.545 Fällen wurde das Vor­liegen ein­er Beruf­skrankheit anerkan­nt. Zu beacht­en ist, dass Ver­dacht­sanzeigen die Unfal­lver­sicherungsträger selb­st mitunter verzögert erre­ichen. Die Sta­tis­tiken bilden also nicht das aktuelle Erkrankungs­geschehen ab.

Hin­weis:

Arbeit­ge­ber müssen Arbeits- und Wege­un­fälle melden, wenn die Unfälle zu ein­er Arbeit­sun­fähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod von Ver­sicherten führen. Die Beruf­sgenossen­schaften und Unfal­lka­ssen erfassen Unfälle in Betrieben und Ein­rich­tun­gen der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand sowie Unfälle beim Besuch von Bil­dung­sein­rich­tun­gen. Arbeits- und Wege­un­fälle sowie Beruf­skrankheit­en in der Land­wirtschaft sind über die Sozialver­sicherung für Land­wirtschaft, Forst und Garten­bau abgesichert.

www.dguv.de

 

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