Ein neue Fachbereich AKTUELL des DGUV-Sachgebiets Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen gibt Einsatzkräften von Feuerwehren und nicht-medizinischen Hilfeleistungsorganisationen Hinweise zum Umgang mit beziehungsweise zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV‑2. Außerdem informiert die Schrift über mögliche pandemiebedingte Einschränkungen bei der Durchführung regelmäßiger Prüfungen von Arbeitsmitteln wie Ausrüstungen und Geräte.
Die neue Fachbereich AKTUELL FBFHB-016 „Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV‑2 sowie pandemiebedingten Einschränkungen“ geht anfangs kurz auf SARS-CoV‑2 und dessen Symptomatik ein, wonach dann ausführlich die „Betroffenheit der Feuerwehren und der nicht-medizinischen Hilfeleistungsorganisationen“ erläutert wird.
Hier geht es zunächst um die Einsätze, gefolgt vom Haupt-Kapitel „Dienstbetrieb der Feuerwehren und nicht-medizinischen Hilfeleistungsorganisationen“. Die Themen hier sind:
- Allgemeine Maßnahmen für alle Einsatzkräfte
- Maßnahmen der Trägerin oder des Trägers der Feuerwehr der Hilfeleistungsorganisation
- Reduzierung des gegenseitigen Infektionsrisikos
- Pandemiebedingte Einschränkungen bei der Durchführung von (Belastungs-) Übungen für das Tragen von Atemschutz
- Eignung von Einsatzkräften für den Dienst nach einer Infektion mit SARS-CoV‑2
- Wiederaufnahme des regulären Dienstbetriebes
- Pandemiebedingte Einschränkungen bei der Durchführung von regelmäßigen Prüfungen von Arbeitsmitteln, wie der Ausrüstungen und Geräte
Die „Anlage zum FBFHB-016“ liefert Handlungshilfen zur Umsetzung der Coronavirus-Arbeitsschutzstandards für freiwillige Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen.
Hier geht es um
- Informationsmanagement/Maßnahmenkoordination,
- Kontaktvermeidung und Hygiene,
- das Tragen von Schutzmasken,
- Fahrten in Einsatzfahrzeugen,
- Tätigkeiten im Außenbereich,
- Sanitärräume und
- Werkstattdienst.
Abgerundet wird die Fachbereich AKTUELL FBFHB-016 durch ein Plakat der kommmitmensch-Kampagne mit leicht verständlichen Piktogrammen zu allgemeinen Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus.
Die in der Informationsschrift enthaltenen Hinweise können grundsätzlich auch bei Werk- und Betriebsfeuerwehren angewendet werden. Bestehen organisationsinterne oder landesspezifische Regelungen, sind diese vorrangig zu beachten.
Die AKTUELL FBFHB-016 kann hier heruntergeladen werden.