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Die IFA-Grenzwerteliste

Neu aufgelegt
Die IFA-Grenzwerteliste

Die IFA-Grenzwerteliste
Foto: © dizfoto1973 - stock.adobe.com

Aktuelle Gren­zw­erte für chemis­che, biol­o­gis­che und physikalis­che Ein­wirkun­gen am Arbeit­splatz liefert die soeben erschienene Neuau­flage der Gren­zw­erteliste 2019 des Insti­tuts für Arbeitss­chutz der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (IFA).

Die Gren­zw­erteliste 2019 bietet ein Nach­schlagew­erk für die betriebliche Prax­is, um arbeits­be­d­ingte Belas­tun­gen von Beschäftigten zu beurteilen. Neben staatlichen Vorschriften und Regeln existieren für bes­timmte Ein­wirkun­gen nur arbeitswis­senschaftliche Erken­nt­nisse oder Hin­weise in Nor­men oder in Veröf­fentlichun­gen aus­ländis­ch­er Stellen. Vor allem kleine und mit­tlere Betriebe haben oft Schwierigkeit­en, sich hier einen Überblick zu verschaffen.

Hil­fe bietet seit vie­len Jahren die Gren­zw­erteliste des IFA. Neben Gefahrstof­fen behan­delt sie biol­o­gis­che Ein­wirkun­gen am Arbeit­splatz sowie Lärm, Vibra­tio­nen, ther­mis­che Gefährdun­gen, Strahlung, Elek­triz­ität und bio­mech­anis­che Belas­tun­gen. Die Liste enthält alle aktuell gel­tenden Gren­zw­erte, sofern sie für die jew­eilige Belas­tungsart ver­füg­bar sind. Fehlen Gren­zw­erte, find­en sich Empfehlun­gen und Erläuterun­gen zur Arbeit­splatzbeurteilung. Kom­plett über­ar­beit­et wur­den der Abschnitt „4.1 Ion­isierende Strahlung” und die Tabellen im Kapi­tel „Gefahrstoffe in Innenräumen”.

Die Gren­zw­erteliste 2019 (IFA Report 1/2019) kann hier herun­terge­laden werden.

www.dguv.de/ifa

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