Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen im beruflichen Umfeld nehmen immer mehr zu. Doch für Flüge mit einer Drohne ab 2 kg Gesamtgewicht ist seit dem 1. Oktober 2017 ein “Drohnenführerschein” (Kenntnisnachweis gemäß § 21d LuftVO) vorgeschrieben. Wie wird man Drohnen Operator?
Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen werden immer vielfältiger und sind jetzt schon: Sicheres Prüfen und Inspizieren von schwer zugänglichen Stellen an Bauwerken und technischen Einrichtungen jeder Art, Vermessung von Baukörpern, Aufgaben der Unternehmenssicherung wie Perimeterschutz, Klärung und Dokumentation von Ursachen und Verläufen bei Schadenereignissen, Überwachung von Großereignissen zur Unterstützung von Sicherheitsmaßnahmen für Polizei, Feuerwehr und Sicherheitsdienstleister, thermografische Prüfung von elektrischen Anlagen z. B. auf Dächern. Darüber hinaus gibt es vielfältige Nutzungen z. B. in der Landwirtschaft, Post- und Logistikbranche, in Medien, Film- und Fernsehproduktionen und zu Marketingzwecken.
Der VdS-Lehrgang „Drohnen Operator“ bietet Ihnen die Möglichkeit, den geforderten Kenntnisnachweis zu erwerben, und ist darüber hinaus für alle interessant, die umfangreiche Informationen zur Handhabung von Drohnen und zu den rechtlichen Grundlagen wünschen. Das „Fliegen mit Drohnen“ wird zunächst eingehend in der Theorie beleuchtet. Dabei werden unter anderem die Themen Flugrecht, Navigation und Meteorologie behandelt. Das erworbene Wissen stellen Sie am Ende des ersten Lehrgangstags in einer Prüfung unter Beweis.
Am zweiten Tag geht es in die Praxis: Sie erhalten ein individuelles Flugtraining an Quadrocopter oder Octocopter. Außerdem lernen Sie die Möglichkeiten der optischen und thermografischen Bilderfassung kennen. Drohnen und Messgeräte werden gestellt, gerne können Sie auch Ihre eigenen Fluggeräte mitbringen.
Zielgruppen
Dieser Lehrgang richtet sich branchenübergreifend an Verantwortliche und Mitarbeiter von Berufs- und Werkfeuerwehren, Polizei und privaten Sicherheitsdiensten sowie aus Industrie‑, Hersteller‑, Dienstleistungs- und Gewerbeunternehmen aller Art. Zudem an interessierte Versicherungs‑, Beratungs- oder Rechtsexperten und Sachverständige.
Inhalt
- Theorie, Flugrecht, Navigation, Meteorologie
- Allgemeiner Flugbetrieb (Besichtigung des Towers)
- Praktischer Unterricht — Fliegen mit der Drohne
- Beherrschen von Notfallsituationen
- Rechtliche Fragestellungen
- Optische Aufnahme von Gebäuden zur Bewertung und Schadenaufnahme
- Einsatz von Thermografiekamerasystemen
- Autonomes Fliegen von Missionen
- Auswertung von Bild und Telemetriedaten
- Erstellen von Berichten
- Prüfung zur Erlangung des Kenntnisnachweises gemäß § 21d LuftVO
Hinweis
Zur Prüfung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Ein gültiges Identitätsdokument (Kopie Personalausweis oder Reisepass)
- Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes (nicht älter als 6 Monate)
- Bei Minderjährigkeit die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
- Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren
Weitere Informationen und Anmeldung:
https://vds.de/lehrgaenge/drop/