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EU beschränkt 33 gefährliche Chemikalien in Kleidung und Textilien

REACH
EU beschränkt 33 gefährliche Chemikalien in Kleidung und Textilien

EU beschränkt 33 gefährliche Chemikalien in Kleidung und Textilien
Gefährliche Chemikalien in Kleidung und Textilien sollen weniger werden - dies strebt die Europäische Kommission an. Foto: © Ivan Kurmyshov - stock.adobe.com

Die Europäis­che Kom­mis­sion hat Beschränkun­gen für die Ver­wen­dung von 33 Stof­fen in Bek­lei­dung, Schuhen und anderen Tex­til­waren beschlossen. Die Stoffe verur­sachen Krebs oder beein­trächti­gen die Fortpflanzungs­fähigkeit. Die neuen Vorschriften wer­den in die REACH-Verord­nung aufgenommen.

Die Maß­nah­men zie­len auf den Schutz vor Expo­si­tion gegenüber CMR-Chemikalien (Stoffe, die als kreb­serzeu­gend, erbgutverän­dernd und fortpflanzungs­ge­fährdend eingestuft wer­den) ab, die ins­beson­dere bei häu­figem Kon­takt mit der men­schlichen Haut Gesund­heitss­chä­den her­vor­rufen können.

Höchstwerte für die Verwendung der CMR-Stoffe

Die neuen Vorschriften leg­en Höchst­werte für die Ver­wen­dung der CMR-Stoffe in Bek­lei­dung und Tex­tilien fest; Pro­duk­te, die diese Gren­zw­erte über­schre­it­en, dür­fen unab­hängig von ihrem Pro­duk­tion­sur­sprung in der EU nicht in Verkehr gebracht werden.

Die Beschränkun­gen wur­den auf der Grund­lage wis­senschaftlich­er und tech­nis­ch­er Empfehlun­gen der Europäis­chen Agen­tur für chemis­che Stoffe und nach umfassenden Kon­sul­ta­tio­nen mit den Inter­es­sen­grup­pen aus­gear­beit­et. Sie treten 24 Monate nach Veröf­fentlichung der Verord­nung im Amts­blatt der EU in Kraft.

Die Europäis­che Kom­mis­sion will einen erläutern­den Leit­faden zu den Ein­schränkun­gen her­aus­brin­gen, der nach der Veröf­fentlichung im Amts­blatt hier ver­füg­bar sein wird.

https://ec.europa.eu

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