Startseite » Aktuelles »

Europäische Kommission ändert Grenzwerte für krebserregende Chemikalien

Europäische Kommission ändert Grenzwerte
Krebserregende Chemikalien Acrylnitril, Benzol und Nickelverbindungen im Fokus

Krebserregende Chemikalien Acrylnitril, Benzol und Nickelverbindungen im Fokus
Die EU-Kommission hat die Grenzwerte für die Exposition gegenüber krebserzeugenden Chemikalien am Arbeitsplatz aktualisiert. Foto: © Jaap - stock.adobe.com

Die Europäis­che Kom­mis­sion hat die Gren­zw­erte für die Expo­si­tion gegenüber kreb­serzeu­gen­den Chemikalien am Arbeit­splatz entsprechend neuen wis­senschaftlichen Erken­nt­nis­sen aktu­al­isiert. Die Gren­zw­erte für drei Stoffe (Acryl­ni­tril (neuer Gren­zw­ert); Nick­elverbindun­gen (neuer Gren­zw­ert); Ben­zol (Gren­zw­ert nach unten kor­rigiert) wer­den einge­führt oder gesenkt.

Große Unterschiede bei Grenzwerten für Acrylnitril, Benzol und Nickelverbindungen

Die Unter­schiede zwis­chen den beste­hen­den nationalen Gren­zw­erten für die drei Stoffe sind groß, was zu einem unter­schiedlichen Schutzniveau der Arbeit­nehmer in der EU führt. Beispiel­sweise liegen die nationalen Gren­zw­erte für Acryl­ni­tril zwis­chen 0,5 mg/m³ und 7 mg/m³, was bedeutet, dass einige EU-Län­der Gren­zw­erte fest­gelegt haben, die vierzehn­mal niedriger sind als andere.

Sieben Länder ohne Grenzwerte

Darüber hin­aus gibt es in sieben EU-Län­dern noch keine Gren­zw­erte, die die Expo­si­tion der Arbeit­nehmer gegenüber diesem Stoff ein­schränken. Solche Unter­schiede führen zu Kom­p­lika­tio­nen für Unternehmen, die in ver­schiede­nen EU-Län­dern tätig sind, und sind ver­wirrend für gren­züber­schre­i­t­end tätige Unternehmen, die mit stark abwe­ichen­den Gren­zw­erten umge­hen müssen.

Kontinuierlichen Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene

Der aktuelle Vorschlag sei Teil ein­er kon­tinuier­lichen Über­ar­beitung der Richtlin­ie über Karzino­gene und Muta­gene, teilt die EU-Kom­mis­sion mit. Die bish­eri­gen drei Über­ar­beitun­gen betrafen 26 Stoffe. Die Mit­glied­staat­en kön­nen im Ein­klang mit dem Ziel der Richtlin­ie, die Expo­si­tion gegenüber kreb­ser­re­gen­den Chemikalien bei der Arbeit zu min­imieren, stren­gere nationale Gren­zw­erte als den EU-Wert fes­tle­gen. Der Vorschlag ist auch eines der ersten Ele­mente des kün­fti­gen Europäis­chen Plans zur Kreb­s­bekämp­fung. Er ste­ht auch im Ein­klang mit der umfassenderen Verpflich­tung der Kom­mis­sion, den strate­gis­chen Rah­men für Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz bei der Arbeit zu über­prüfen, so die Kommission.

Die von der Kom­mis­sion vorgeschla­ge­nen Gren­zw­erte beruhen auf der Kon­sul­ta­tion des Auss­chuss­es für Risikobeurteilung (wis­senschaftlich­er Auss­chuss) der Europäis­chen Chemikalien­agen­tur und des Bera­ten­den Auss­chuss­es für Sicher­heit und Gesund­heit am Arbeit­splatz (ACSH — in dem Arbeit­ge­ber, Arbeit­nehmer und Mit­glied­staat­en vertreten sind) sowie auf ein­er Kon­sul­ta­tion der Sozialpartner.

https://ec.europa.eu

Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de