Die Europäische Kommission hat die Grenzwerte für die Exposition gegenüber krebserzeugenden Chemikalien am Arbeitsplatz entsprechend neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisiert. Die Grenzwerte für drei Stoffe (Acrylnitril (neuer Grenzwert); Nickelverbindungen (neuer Grenzwert); Benzol (Grenzwert nach unten korrigiert) werden eingeführt oder gesenkt.
Große Unterschiede bei Grenzwerten für Acrylnitril, Benzol und Nickelverbindungen
Die Unterschiede zwischen den bestehenden nationalen Grenzwerten für die drei Stoffe sind groß, was zu einem unterschiedlichen Schutzniveau der Arbeitnehmer in der EU führt. Beispielsweise liegen die nationalen Grenzwerte für Acrylnitril zwischen 0,5 mg/m³ und 7 mg/m³, was bedeutet, dass einige EU-Länder Grenzwerte festgelegt haben, die vierzehnmal niedriger sind als andere.
Sieben Länder ohne Grenzwerte
Darüber hinaus gibt es in sieben EU-Ländern noch keine Grenzwerte, die die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber diesem Stoff einschränken. Solche Unterschiede führen zu Komplikationen für Unternehmen, die in verschiedenen EU-Ländern tätig sind, und sind verwirrend für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, die mit stark abweichenden Grenzwerten umgehen müssen.
Kontinuierlichen Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene
Der aktuelle Vorschlag sei Teil einer kontinuierlichen Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene, teilt die EU-Kommission mit. Die bisherigen drei Überarbeitungen betrafen 26 Stoffe. Die Mitgliedstaaten können im Einklang mit dem Ziel der Richtlinie, die Exposition gegenüber krebserregenden Chemikalien bei der Arbeit zu minimieren, strengere nationale Grenzwerte als den EU-Wert festlegen. Der Vorschlag ist auch eines der ersten Elemente des künftigen Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung. Er steht auch im Einklang mit der umfassenderen Verpflichtung der Kommission, den strategischen Rahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu überprüfen, so die Kommission.
Die von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte beruhen auf der Konsultation des Ausschusses für Risikobeurteilung (wissenschaftlicher Ausschuss) der Europäischen Chemikalienagentur und des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH — in dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Mitgliedstaaten vertreten sind) sowie auf einer Konsultation der Sozialpartner.