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Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung

Laserstrahlung
Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung

Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung
Foto: © tiero - stock.adobe.com

Kom­men Lasere­in­rich­tun­gen an Arbeit­splätzen zum Ein­satz, müssen Arbeit­ge­ber bes­timmte Anforderun­gen hin­sichtlich des Arbeits- und Gesund­heitss­chutzes erfüllen. Eine neue Hand­lung­shil­fe des Ham­burg­er Amts für Arbeitss­chutz unter­stützt sie dabei.

Lasertech­nolo­gien haben in vie­len Branchen Einzug gehal­ten, zum Beispiel in der Mate­ri­al­bear­beitung, der Mess- und Prüftech­nik bis hin Shows oder The­at­er­auf­führun­gen. Für die Ver­wen­dung von Lasere­in­rich­tun­gen an Arbeit­splätzen ergeben sich für die Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­ber bes­timmte Anforderun­gen hin­sichtlich des Arbeits- und Gesund­heitss­chutzes ihrer Beschäftigten nach Arbeitss­chutzverord­nung zu kün­stlich­er optis­ch­er Strahlung — OStrV und dem Tech­nis­chen Regel­w­erk (TROS). Die neue Pub­lika­tion „Laser­strahlung — Eine Hand­lung­shil­fe für die Gefährdungs­beurteilung“ des Amts für Arbeitss­chutz in Ham­burg unter­stützt Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­ber bei der Umset­zung der Tech­nis­chen Regeln „TROS Laser­strahlung“ zur Arbeitss­chutzverord­nung zu kün­stlich­er optis­ch­er Strahlung — OStrV.

In der 60 Seit­en umfassenden Hand­lung­shil­fe zu den „TROS Laser­strahlung“ wird auf die wesentlichen Inhalte, wie zum Beispiel Gefährdungs­beurteilung, Betrieb­san­weisung, Laserk­lassen, Laser­schutzbeauf­tragte oder auf bauliche, kon­struk­tive, organ­isatorische und per­sön­liche Schutz­maß­nah­men einge­gan­gen. Als zusät­zlich­es Ange­bot wird im Anhang die Benutzung eines elek­tro­n­is­chen Pro­gramms zur Erstel­lung der indi­vidu­ellen arbeit­splatzbe­zo­ge­nen Gefährdungs­beurteilung beschrieben.

„Laser­strahlung — Eine Hand­lung­shil­fe für die Gefährdungs­beurteilung“ kann hier herun­terge­laden werden.

Als Print­ver­sion kann sie bestellt wer­den über:

Behörde für Gesund­heit und Verbraucherschutz
— Broschürenservice -
Bill­straße 80
20539 Hamburg
Tele­fon: 040 42837–2368
E‑Mail: publikationen@bgv.hamburg.de

www.hamburg.de

 

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