Startseite » Aktuelles »

Im Praktikum und beim Ferienjob

Gesetzlicher Unfallschutz
Im Praktikum und beim Ferienjob

Im Praktikum und beim Ferienjob
Praktikanten und Ferienjobber stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Foto: © industrieblick - stock.adobe.com

Die Ferien nutzen viele junge Men­schen dazu, ihr Taschen­geld mit einem Aushil­f­sjob aufzubessern. Oder sie schnup­pern per Prak­tikum in ver­schiedene Berufe hinein. Wie ist es hier um den geset­zlichen Unfall­sicherungss­chutz bestellt?

Klar ist: Während eines Prak­tikums oder Ferien­jobs ste­hen Schü­lerin­nen, Schüler und Studierende unter dem Schutz der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung. Dabei ist es egal wie lange das Prak­tikum beziehungsweise das Arbeitsver­hält­nis dauert oder wie hoch dies ent­lohnt wird.

Unbezahlte Prak­ti­ka sind – wie Mini-Jobs – auch geset­zlich unfal­lver­sichert. „Zuständig bei einem Unfall während der Arbeit beziehungsweise auf den Hin- und Rück­we­gen ist die für das Unternehmen zuständi­ge Unfal­lka­sse oder Beruf­sgenossen­schaft“, erk­lärt Jörg Zer­vas, Leit­er der Abteilung Reha­bil­i­ta­tion und Entschädi­gung bei der Unfal­lka­sse Rhein­land-Pfalz. Der Unfal­lver­sicherungss­chutz für die Ver­sicherten ist beitrags­frei. Die Kosten trägt – wie für jeden anderen Beschäftigten auch – das Unternehmen.

Für Arbeitgeber interessant:

Der Ver­sicherungss­chutz beste­ht automa­tisch ab dem ersten Tag der betrieblichen Tätigkeit­en und auf allen erforder­lichen Wegen von und zur Fir­ma – ohne Anmel­dung und zusät­zliche Mitgliedsbeiträge.

Aushilfen und Ferienjobber unbedingt einweisen!

Aushil­fen und Ferien­job­ber soll­ten aus­führlich eingewiesen wer­den oder nur Auf­gaben zugewiesen bekom­men, die sie auch ohne qual­i­fizierte Anleitung bewälti­gen kön­nen. Denn ger­ade uner­fahre­nen Hil­f­skräften passieren häu­fig Unfälle. Zu beacht­en ist auf jeden Fall das Jugen­dar­beitss­chutzge­setz, das regelt, ab welchem Alter Schüler wie lange arbeit­en dürfen.

Bei ver­sicherten Unfällen übern­immt die geset­zliche Unfal­lver­sicherung die Kosten für Heil­be­hand­lung, Reha­bil­i­ta­tion und Pflege. Bei schw­eren Unfällen mit bleiben­den Schä­den erhal­ten Ver­sicherte eine entsprechende Rente.

Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz im Ausland

Wer einen Ferien­job oder ein Prak­tikum im Aus­land annimmt, ist in der Regel nicht über die deutsche geset­zliche Unfal­lver­sicherung abgesichert. Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem Betrieb um ein deutsches Unternehmen han­delt. Die Betrof­fe­nen soll­ten sich deshalb vor der Abreise über die Absicherung bei Arbeit­sun­fällen im Gast­land informieren.

www.ukrlp.de

www.kuvb.de

Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de