Wie können Podologinnen und Podologen sowie Beschäftigte in Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios während der Corona-Pandemie sicher arbeiten? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat branchenspezifische SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für sie entwickelt.
Die neuen Branchenstandards enthalten Hygieneregeln, Handlungsanweisungen, räumliche Vorgaben und Informationen zu persönlicher Schutzausrüstung. Dabei gilt die Rangfolge: technische vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen.
Zu den Maßnahmen für die Podologie gehören:
- Patienten oder Patientinnen werden gebeten, sich nach Betreten der Praxis die Hände zu waschen oder zu desinfizieren
- Ausreichende Schutzabstände
- Belegungsdichte von Arbeitsbereichen entzerren
- Mund-Nasen-Bedeckung für Beschäftigte und Patienten
- Optimierte Lüftung aller Praxisräume
- Unterweisung der Beschäftigten in Schutzmaßnahmen, Händehygiene und Hautschutz
Der vollständige branchenspezifische SARS-CoV-2-Standard für die Podologie finden Interessierte hier.
Maßnahmen für Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios sind unter anderem:
- Kunden oder Kundinnen werden gebeten, sich bei der Ankunft die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
- Mund-Nasen-Bedeckung für Beschäftigte und Kundschaft
- Ausreichende Schutzabstände, gegebenenfalls mit Anpassung von Behandlungsplätzen
- Abschaffung von Wartezonen
- Verwendung von Einmalinstrumenten oder aufbereiteten Instrumenten je Kunde
- Optimierte Lüftung
Der vollständige branchenspezifische SARS-CoV-2-Standard für Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios finden Interessierte hier.
Der speziellen Standards der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bieten eine Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten und konkretisiert branchenspezifisch den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus in podologischen Praxen bestmöglich zu reduzieren. Der Standard dient als Richtschnur für die Beratung sowie zur Überwachung durch den Aufsichtsdienst der BGW.