Auch mit ihrer neuen Branchenregel „Tischler- und Schreinerhandwerk” bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gerade kleinen und mittelständischen Betrieben einen kompakten und anschaulichen Überblick über Gefährdungen und Arbeitsschutzmaßnahmen in Tischlereien und Schreinereien.
Säge, Hobel, Handschleifer – im Tischler- und Schreinerhandwerk sind viele Werkzeuge im täglichen Gebrauch. Umso höher ist die Unfallgefahr. „Viele Unfälle sind auf eine falsche Handhabung von Werkzeugen oder unsachgemäßes Einrichten von Maschinen zurückzuführen”, sagt Hubert Gentner von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Der Diplom-Ingenieur ist Spezialist für Holzbe- und ‑verarbeitung und einer der Verfasser der neuen „Branchenregel 109–606 Tischler- und Schreinerhandwerk” der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie fasst rechtliche Bestimmungen und Normen, mögliche Gefährdungen und die wichtigsten Präventionsmaßnahmen zusammen und gibt praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz im Unternehmen.
Praxisnahes Kompendium für Tischler und Schreiner
Die Branchenregel richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Betriebe. „Die Unternehmer haben im Tagesgeschäft oft gar nicht die Zeit, sich umfangreiche Schriften im Detail durchzulesen”, weiß Präventionsexperte Gentner. „Die Branchenregel ist ein knappes, praxisnahes Kompendium, um sie zu entlasten und sie in ihrer Verantwortung als Arbeitgeber im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen.”
Maßnahmen für sicheres Arbeiten an den gängigen Maschinen
Um einen hohen Praxisbezug der Branchenregel „Tischler- und Schreinerhandwerk” zu gewährleisten, haben Fachleute der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) intensiv mit erfahrenen Praktikern und Handwerksmeistern zusammengearbeitet: In der Branchenregel werden die gängigen stationären Maschinen dargestellt, die rechtlichen Grundlagen genannt und die wesentlichen Gefährdungen sowie die Maßnahmen für sicheres Arbeiten an der jeweiligen Maschine erläutert. Dazu gibt es stets ein Beispiel für beste Praxis und Hinweise auf weiterführende Informationen.
Arbeitsort Bau- und Montagestellen
Da die Arbeit auf Bau- und Montagestellen, wo hauptsächlich Handmaschinen verwendet werden, für das Tischler- und Schreinerhandwerk immer wichtiger wird, geht die Branchenregel ausführlich auf diese Arbeitsgeräte ein. Weitere Themen dieses Kapitels: Organisationsmaßnahmen, Arbeitsplätze und Verkehrswege, Gerüste und fahrbare Bühnen sowie Ladungssicherung.
Neben den Grundlagen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz vermittelt die Branchenregel wichtiges Wissen über Holzstaub, Brand- und Explosionsschutz und gängige Gefahrstoffe, wie etwa Lacke und Lasuren.
„Das Besondere an dieser Branchenregel sind die zahlreichen und aussagekräftigen Fotos, die den Inhalt konkret und anschaulich machen”, hebt Gentner hervor. Die Broschüre eigne sich zudem für die Beschäftigten, um rasch darin nachzuschlagen, wie sie die Arbeitsmittel korrekt und sicher benutzen. Die Fotos erleichtern das Verständnis, so dass das Kompendium auch für Arbeitskräfte ohne fließende Deutschkenntnisse von Nutzen ist.
Die DGUV-Regel 109–606 für die Branche Tischler- und Schreinerhandwerk steht hier zum Download bereit.
Ab Mitte Juni kann sie auch als gedrucktes Exemplar kostenpflichtig bestellt oder von Mitgliedsbetrieben kostenfrei über die BGHM oder die zuständige Unfallkasse bezogen werden.