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Neue Branchenregel für Tischler und Schreiner

Sicher und gesund arbeiten
Neue Branchenregel für Tischler und Schreiner

Neue Branchenregel für Tischler und Schreiner
Die Branchenregel „Tischler- und Schreinerhandwerk" gibt praxisnahe Tipps für erfolgreichen Arbeitsschutz. Foto: © industrieblick - stock.adobe.com

Auch mit ihrer neuen Branchen­regel „Tis­chler- und Schrein­er­handw­erk” bietet die Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung (DGUV) ger­ade kleinen und mit­tel­ständis­chen Betrieben einen kom­pak­ten und anschaulichen Überblick über Gefährdun­gen und Arbeitss­chutz­maß­nah­men in Tis­chlereien und Schreinereien.

Säge, Hobel, Hand­schleifer – im Tis­chler- und Schrein­er­handw­erk sind viele Werkzeuge im täglichen Gebrauch. Umso höher ist die Unfall­ge­fahr. „Viele Unfälle sind auf eine falsche Hand­habung von Werkzeu­gen oder unsachgemäßes Ein­richt­en von Maschi­nen zurück­zuführen”, sagt Hubert Gen­tner von der Beruf­sgenossen­schaft Holz und Met­all (BGHM). Der Diplom-Inge­nieur ist Spezial­ist für Holzbe- und ‑ver­ar­beitung und ein­er der Ver­fass­er der neuen „Branchen­regel 109–606 Tis­chler- und Schrein­er­handw­erk” der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV). Sie fasst rechtliche Bes­tim­mungen und Nor­men, mögliche Gefährdun­gen und die wichtig­sten Präven­tion­s­maß­nah­men zusam­men und gibt prak­tis­che Tipps und Hin­weise für einen erfol­gre­ichen Arbeitss­chutz im Unternehmen.

Praxisnahes Kompendium für Tischler und Schreiner

Die Branchen­regel richtet sich ins­beson­dere an kleine und mit­tel­ständis­che Betriebe. „Die Unternehmer haben im Tages­geschäft oft gar nicht die Zeit, sich umfan­gre­iche Schriften im Detail durchzule­sen”, weiß Präven­tion­sex­perte Gen­tner. „Die Branchen­regel ist ein knappes, prax­is­na­h­es Kom­pendi­um, um sie zu ent­las­ten und sie in ihrer Ver­ant­wor­tung als Arbeit­ge­ber im Hin­blick auf die Sicher­heit und Gesund­heit ihrer Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er zu unterstützen.”

Maßnahmen für sicheres Arbeiten an den gängigen Maschinen

Um einen hohen Prax­is­bezug der Branchen­regel „Tis­chler- und Schrein­er­handw­erk” zu gewährleis­ten, haben Fach­leute der Beruf­sgenossen­schaft Holz und Met­all (BGHM) inten­siv mit erfahre­nen Prak­tik­ern und Handw­erksmeis­tern zusam­mengear­beit­et: In der Branchen­regel wer­den die gängi­gen sta­tionären Maschi­nen dargestellt, die rechtlichen Grund­la­gen genan­nt und die wesentlichen Gefährdun­gen sowie die Maß­nah­men für sicheres Arbeit­en an der jew­eili­gen Mas­chine erläutert. Dazu gibt es stets ein Beispiel für beste Prax­is und Hin­weise auf weit­er­führende Informationen.

Arbeitsort Bau- und Montagestellen

Da die Arbeit auf Bau- und Mon­tagestellen, wo haupt­säch­lich Hand­maschi­nen ver­wen­det wer­den, für das Tis­chler- und Schrein­er­handw­erk immer wichtiger wird, geht die Branchen­regel aus­führlich auf diese Arbeits­geräte ein. Weit­ere The­men dieses Kapi­tels: Organ­i­sa­tion­s­maß­nah­men, Arbeit­splätze und Verkehr­swege, Gerüste und fahrbare Büh­nen sowie Ladungssicherung.

Neben den Grund­la­gen für den Arbeits- und Gesund­heitss­chutz ver­mit­telt die Branchen­regel wichtiges Wis­sen über Holzs­taub, Brand- und Explo­sion­ss­chutz und gängige Gefahrstoffe, wie etwa Lacke und Lasuren.

„Das Beson­dere an dieser Branchen­regel sind die zahlre­ichen und aus­sagekräfti­gen Fotos, die den Inhalt konkret und anschaulich machen”, hebt Gen­tner her­vor. Die Broschüre eigne sich zudem für die Beschäftigten, um rasch darin nachzuschla­gen, wie sie die Arbeitsmit­tel kor­rekt und sich­er benutzen. Die Fotos erle­ichtern das Ver­ständ­nis, so dass das Kom­pendi­um auch für Arbeit­skräfte ohne fließende Deutschken­nt­nisse von Nutzen ist.

Die DGUV-Regel 109–606 für die Branche Tis­chler- und Schrein­er­handw­erk ste­ht hier zum Down­load bereit.
Ab Mitte Juni kann sie auch als gedruck­tes Exem­plar kostenpflichtig bestellt oder von Mit­glieds­be­trieben kosten­frei über die BGHM oder die zuständi­ge Unfal­lka­sse bezo­gen werden.

https://publikationen.dguv.de

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