Gefahrstoffe kommen ubiquitär vor, und der Umgang mit ihnen im Betrieb ist umfangreich rechtlich geregelt. Da Gefahrstoffe prinzipiell „gefährlich“ sind, hat der Gesetzgeber strenge unternehmerische Pflichten festgelegt. Diese sollten ernst genommen werden, da die rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten hoch sind.
Genau wie im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes (siehe
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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