Startseite » Aktuelles »

Sichere Spielplätze, sicherere Spielgeräte - Neufassung der DIN EN 1176

Neuerungen der DIN EN 1176
Sicherere Spielplätze

Sicherere Spielplätze
Mit dem so genannten Fisch werden v-förmige Öffnungen überprüft. Foto: Massstab Mensch

Seit Dezem­ber 2017 gilt die Neu­fas­sung der Nor­men­rei­he DIN EN 1176 – 1:2017 für Spielplatzgeräte. Noch sind nicht alle Teile abschließend über­ar­beit­et wor­den. Neben redak­tionellen Änderun­gen wurde zudem die gesamte Norm kom­plett neu über­set­zt. Manch­es, was auf den ersten Blick wie eine inhaltliche Änderung erscheint, ist stel­len­weise nur eine sprach­liche Anpassung.

Um ihrer Verkehrssicherungspflicht nach zu kom­men, müssen Spielplatzprüfer eben­so wie Betreiber und Plan­er kün­ftig diese Änderun­gen ken­nen und berück­sichti­gen. Fol­gende Teile sind von der aktuellen Neuerung umfasst, mit ein­er Über­gangs­frist bis 31. Okto­ber 2018:

  • Teil 1: All­ge­meine sicher­heit­stech­nis­che Anforderun­gen und Prüfver­fahren sowie „zusät­zliche beson­dere sicher­heit­stech­nis­che Anforderun­gen und Prüfver­fahren“ für
  • Teil 2: Schaukeln
  • Teil 3: Rutschen
  • Teil 4: Seil­bah­nen (nur unwesentliche Änderungen)
  • Teil 6: Wippgeräte
  • Teil 11: Raumnetze

Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen

Teil 1 legt die all­ge­meinen Sicher­heit­san­forderun­gen für stan­dort­ge­bun­dene öffentliche Spielplatzgeräte und ‑böden fest. Alle Kinder sind eingeschlossen, auch Kleinkinder sowie weniger geschick­te oder leis­tungs­fähige Kinder. Die Norm geht von ein­er alters­gemäßen Beauf­sich­ti­gung aus.

Mit der neuen Regelung gel­ten europaweit ein­heitliche Sicher­heit­san­forderun­gen für „leicht zugängliche“ Spielplatzgeräte. Damit ent­fällt die deutsche A‑Abweichung und es entste­ht ein ein­heitlich­es Sicher­heit­sniveau für alle Kinder. Die Berück­sich­ti­gung der stren­geren Anforderun­gen bei „leichter Zugänglichkeit“ erset­zt jedoch nicht die Auf­sicht­spflicht der Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Mit dem so genan­nten „Sprung­gerät“ führt die DIN EN 1176 einen neuen Geräte­typ ein. Hier­bei han­delt es sich um Boden­tram­po­line. Mit dieser expliziten Erwäh­nung wird deut­lich, dass sie zuge­lassene Spielplatzgeräte im Sinne dieser Norm sind. Sie sind damit deut­lich von den weit ver­bre­it­eten Tram­po­li­nen mit CE-Kennze­ich­nung abge­gren­zt, die keine Sprun­gan­la­gen im Sinne der DIN EN 1176 sind.

Ein neuer Abschnitt erläutert die unter­schiedlichen Fall­höhen. Hier wurde die Benutzungsart “sprin­gend” speziell für Sprung­geräte einge­führt. Anhang F ergänzt diesen Abschnitt mit ein­er Tabelle zur Ermit­tlung der freien Fall­höhe bei unter­schiedlichen Nutzungsarten.

Sichere Spielplätze: Zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen

Teile 2, 3, 4, 6 und 11 leg­en zusät­zliche sicher­heit­stech­nis­che Anforderun­gen an dauer­haft instal­lierte und für die Benutzung durch Kinder vorge­se­hen Spielplatzgerät fest.

Die Neuerun­gen in Teil 2 (Schaukeln) definieren den Schaukel­be­griff neu und beziehen jet­zt auch die weit ver­bre­it­eten Nestko­rb­schaukeln ein, als Spezial­fall des Typ 1 (Schaukel als Gruppenschaukel).

Teil 3 bet­rifft Rutschen. Davon ausgenom­men sind Wasser­rutschen, Rol­len­bah­nen oder Rutschan­la­gen, die mit Hil­f­s­geräten, wie zum Beispiel Mat­ten oder Schlit­ten, benutzt wer­den, sowie geneigte Flächen, die den Benutzer nicht umschließen und führen, zum Beispiel sog. “Ban­is­ter Rails” (geneigte par­al­lele Stan­gen). Die Neuerung reduziert für bes­timmte Fälle die freie Fall­höhe und nimmt einige Spez­i­fika­tio­nen vor.

Teil 6 (Wippgeräte) nimmt in der neuen Fas­sung Wip­pen vom Typ 2 bis 4 von den Anforderun­gen für erzwun­gene Bewe­gun­gen aus. Tabelle 1 konkretisiert die Anforderun­gen, bei welchem Gerät eine Boden­frei­heit vorhan­den sein muss.

Zu Raum­net­zen im Sinne von Teil 11 zählen neben den klas­sis­chen Mit­tel­mast­geräten auch Net­zstruk­turen mit außen liegen­der Tragstruk­tur und übere­inan­der ange­ord­nete Flächen­net­ze. Die Regelung konkretisiert die Anforderun­gen an zwei zusam­men­laufende Teile und führt eine geeignete Meth­ode zur Prü­fung dieses Winkels ein.

Ausblick

Die weit­eren noch in Bear­beitung befind­lichen Teile der Norm wer­den bis Ende des Jahres 2018 erwartet, eben­so wie eine abschließende Neuau­flage des neuen DIN Taschen­buchs 105. Zudem kön­nen mod­erne Soft­warelö­sun­gen, wie Zeit­padXT, Spielplatzprüfer und Betreiber bei der Ein­hal­tung der Nor­mvorschriften und damit bei der Erfül­lung ihrer Verkehrssicherungsplicht­en unter­stützen. Entwick­elt von Prak­tik­ern für die Prax­is, führt das Pro­gramm den Prüfer Schritt für Schritt durch die Inspek­tion, gle­icht sämtliche Eingaben mit dem aktuell gülti­gen Norm­stand ab und weist den Prüfer auf Ver­stöße hin. Es gener­iert anschließend kon­sis­tente Berichte mit Mängellisten.

 

Massstab Men­sch ver­mit­telt in Tagessem­inare die Neuerung der DIN EN 1176.

Ter­mine: 12. Juni 2018 und 10. Okto­ber 2018

 


Die DIN EN 1176 for­muliert die konkreten Anforderun­gen an Spielplatzgeräte hin­sichtlich Kon­struk­tion, Instal­la­tion und Wartung. Darüber hin­aus definiert sie alle Maße, die einzuhal­ten sind, damit Kinder diese Geräte sich­er nutzten kön­nen: Von den Vor­gaben für stoßdämpfende Böden und den Maß­gaben, welch­er Boden für welche Fall­höhe geeignet und zuge­lassen ist, bis hin zu den ver­schiede­nen zuge­lasse­nen Maßen, zur Ver­mei­dung von Fangstellen.

 

Autor: Peter Schraml

Er berät mit sein­er Fir­ma Massstab Men­sch alle mit der Pla­nung, dem Bau, der Ein­rich­tung, Inspek­tion und Wartung von Kindertagesstät­ten und Spielplätzen Beschäftigte. Als Geschäfts­führer vere­inigt er in Massstab Men­sch wesentliche Fachken­nt­nisse unter einem Dach: In sein­er zehn­jähri­gen Tätigkeit als Auf­sichtsper­son bei einem Unfal­lver­sicherungsträger etablierte er fundiertes Wis­sen um die geset­zlichen Vor­gaben zur Spielplatzsicher­heit, die er als aktives Mit­glied in ver­schiede­nen Nor­mauss­chüssen wesentlich mit gestal­tet. Hinzu kommt seine Exper­tise als Diplom Inge­nieur (FH) Architek­tur und die Kom­pe­tenz als Aus­bilder für “Qual­i­fizierte Spielplatzprüfer”.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: www.massstabmensch.de

 

Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de