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Vorsicht bei Freischneidearbeiten

Grünpflege – aber sicher
Vorsicht bei Freischneidearbeiten

Vorsicht bei Freischneidearbeiten
Beim Arbeiten mit dem Freischneider können Fremdkörper hoch- oder weggeschleudert werden. Foto: © photoschmidt - stock.adobe.com

Auf­grund ihrer vielfälti­gen Ein­satzmöglichkeit­en wird in der Grünpflege oft mit Freis­chnei­dern gear­beit­et. Tipps für einen sicheren Umgang mit diesen Geräten gibt die Sozialver­sicherung für Land­wirtschaft, Forsten und Garten­bau (SVLFG).

Beim Umgang mit Freis­chnei­dern kann es durch hoch- und weggeschleud­erte Fremd­kör­p­er ins­beson­dere zu Augen- und Bein­ver­let­zun­gen kom­men. Fol­gende Punk­te soll­ten beachtet wer­den, um mitunter fol­gen­schwere Unfälle zu vermeiden:

  • Über­prüfen Sie vor Arbeits­be­ginn den ein­wand­freien Zus­tand der Werkzeuge und der dazuge­hören­den Schutzeinrichtungen.
  • Wählen Sie die Schutzein­rich­tung passend zum ver­wen­de­ten Arbeitswerkzeug aus. Die Schutzein­rich­tung muss die Werkzeugkreis­bahn nach unten min­destens drei Mil­lime­ter über­greifend abdecken.
  • Sor­gen Sie dafür, dass die Bedi­en­per­son die notwendi­ge Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung trägt (Sicher­heitss­chuhe, Augen‑, Gesichts‑, Gehör- und Hand­schutz, geschlossene Arbeitskleidung).
  • Stellen Sie den Hal­te­griff und den Trage­gurt auf die Kör­per­größe des jew­eili­gen Anwen­ders ein.
  • Beacht­en Sie den vom Her­steller vorgeschriebe­nen Sicherheitsabstand.
  • Per­so­n­en unter 18 Jahren dür­fen keine Freis­chnei­der mit met­allis­chen Werkzeu­gen bedienen.
  • Beacht­en Sie die Bedienungsanleitung.

Einen Gesamtüberblick über das sichere Arbeit­en mit dem Freis­chnei­der gibt die Betrieb­san­weisung, die allen Beschäftigten zur Ver­fü­gung ste­hen muss. Eine Muster-Betrieb­san­weisung und das Merkheft „Grünpflege im Garten­bau“ kön­nen von der Web­seite der SVLFG herun­terge­laden werden.

www.svlfg.de

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