Viele Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen erleben im Arbeitsalltag verbale oder körperliche Gewalt. Aber wann zählt ein solcher Vorfall als Arbeitsunfall, und wann sollte ein Gewaltereignis gemeldet werden? Darüber informiert die BGW und stellt außerdem einen neuen Ratgeber vor, der zeigt, wie Betriebe hier effektiv vorbeugen können.
Arbeitsunfall?
„Verursacht ein Gewaltvorfall im Zusammenhang mit der Arbeit einen körperlichen Schaden oder eine psychische Erkrankung, handelt es sich versicherungsrechtlich um einen Arbeitsunfall”, erklärt Claudia Drechsel-Schlund, Reha-Expertin der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). „Je nach Einzelfall kann das auch bei verbalen Übergriffen gegeben sein.”
Gewaltereignis melden?
Wie bei anderen Arbeitsunfällen, so gilt auch bei Gewaltvorfällen: Meldepflicht besteht, wenn sie mehr als drei Kalendertage Arbeitsunfähigkeit verursachen. Bei Gewalt- und anderen Extremereignissen können psychische Folgen jedoch auch zeitverzögert auftreten. Die BGW empfiehlt daher:
- Extremereignisse immer melden: insbesondere schwere Körperverletzungen, Sexualdelikte oder (Raub-)Überfälle, auch auf dem Arbeitsweg. Berücksichtigt werden müssen auch Beschäftigte, die das Geschehen miterlebt oder Betroffenen geholfen haben und dadurch ebenfalls psychisch belastet sein können.
- Gewaltereignisse immer dann melden, wenn psychische Auffälligkeiten bei direkt oder indirekt betroffenen Beschäftigten bemerkbar werden.
- Bei häufigem Auftreten von Gewalt- oder Extremereignissen im Betrieb individuell Kontakt mit der BGW aufnehmen.
Hinweis: Sofern keine Meldepflicht für den jeweiligen Arbeitsunfall besteht, muss für eine fallbezogene Meldung an die Berufsgenossenschaft die Zustimmung der betreffenden versicherten Person vorliegen.
Neuer Präventionsratgeber
Die neue Broschüre „Prävention von Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte” der BGW hilft bei der Prävention solcher Vorfälle: Sie zeigt Unternehmen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege, wie sie Übergriffe auf Beschäftigte vorbeugen können, was nach einem Vorfall zu tun ist und welche Unterstützung die BGW ihren Mitgliedsbetrieben und Versicherten bietet.
Die Broschüre sowie weitere Informationen finden Interessierte unter www.bgw-online.de/gewalt
BGW forum 2019
Im Rahmen ihres diesjährigen Fachkongresses „BGW forum – Gesundheitsschutz in Krankenhaus und Klinik” veranstaltet die Berufsgenossenschaft am 2. September in Hamburg ein Satellitensymposium „Gewalt gegen ärztliches und medizinisches Fachpersonal”. Beim Kongress selbst steht am 3. September ein Plenum zur Prävention von Gewalt gegen Beschäftigte im Krankenhaus auf dem Programm.
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.bgwforum.de.