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Neue Branchenregel für den Metallbau

Sicher arbeiten
Neue Branchenregel für den Metallbau

Neue Branchenregel für den Metallbau
Foto: © Kzenon - stock.adobe.com

Beschäftigte der Branche Met­all­bau übernehmen nicht nur klas­sis­che Met­all- und Schlossere­itätigkeit­en, son­dern auch die manuelle und maschinelle Bear­beitung sowie Mon­tage ver­schieden­er Ver­bund­stoffe. Dabei sind sie in sta­tionären Betrieben oder auf Baustellen im Ein­satz. Eben­so viel­seit­ig wie das Berufs­bild sind aber auch die Gefährdun­gen für die Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäftigten sowie entsprechende Präven­tion­s­maß­nah­men. Einen umfassenden Überblick darüber gibt die neue Branchen­regel 109–607 „Met­all­bau” der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV).

Arbeitsschutz auf konkrete Situationen abgestimmt

Die Pub­lika­tion dient in erster Lin­ie Unternehmerin­nen und Unternehmern, Führungskräften, Auf­sicht­führen­den, Betrieb­sräten sowie Sicher­heits­fachkräften und Sicher­heits­beauf­tragten der Branche als Nach­schlagew­erk für die wichtig­sten Arbeitss­chutz­maß­nah­men, unterteilt in branchen­typ­is­che Tätigkeit­en und Arbeit­splätze. „Vor dem Ein­satz bes­timmter Arbeitsmit­tel, Maschi­nen oder Stoffe kön­nen sie nach­le­sen, was in ihrer speziellen Sit­u­a­tion erforder­lich ist”, sagt Kathrin Stock­er von der BGHM, Lei­t­erin des Sachge­bi­ets Schiff­bau, Met­all­bau, Schweißen, Aufzüge im DGUV-Fach­bere­ich Holz und Met­all. Ste­ht beispiel­sweise der Ein­satz ein­er Biege­mas­chine oder die Mon­tage von Git­ter­rosten an, find­en sich speziell für diese Tätigkeit die rechtlichen Grund­la­gen, poten­ziellen Gefährdun­gen und mögliche Präven­tion­s­maß­nah­men in einem Kapi­tel zusam­menge­fasst. Die über­sichtliche Gliederung, zahlre­iche Fotos und Info­grafiken sowie anschauliche Prax­is­tipps erle­ichtern Ver­ant­wortlichen und Beschäftigten die kor­rek­te Umset­zung der Arbeitsschutzmaßnahmen.

Typische und neue Unfallschwerpunkte

Das Berufs­bild des Met­all­bauers ist nicht nur auf­grund neuer Tätigkeit­en und wech­sel­nder Ein­sat­zorte, son­dern auch durch neue Arbeitsmit­tel, Maschi­nen und Ver­fahren immer viel­seit­iger gewor­den. „Trotz zunehmender Automa­tisierung ereignen sich Unfälle oft aber immer noch bei Stan­dard­tätigkeit­en”, berichtet Stock­er. „Zum Beispiel Quetschun­gen beim Arbeit­en mit kraft­be­triebe­nen und nicht kraft­be­triebe­nen Handw­erkzeu­gen, Absturz von Leit­ern, Anla­gen und Däch­ern, Ver­bren­nun­gen durch Funken­flug oder Split­ter­ver­let­zun­gen beim Schleifen.” Die Branchen­regel the­ma­tisiert daher klas­sis­che manuelle Tätigkeit­en eines Met­all­bauers, wie Drehen, Bohren und Fräsen, im gle­ichen Maße wie den sachgemäßen Betrieb automa­tisiert­er Maschi­nen und Pressen sowie die Anwen­dung neuar­tiger Laser- und 3D-Druck-Systeme.

Vom Metallbaubetrieb bis zur kleinen Schulwerkstatt

„Bei der Erar­beitung des Doku­ments haben die Experten des DGUV-Fach­bere­ichs Holz und Met­all bewusst möglichst viele unter­schiedliche Arbeit­en und Maschi­nen eines Met­all­bauers prax­is­nah abge­bildet”, sagt Kathrin Stock­er. „Die Pub­lika­tion wen­det sich daher nicht nur an mit­tel­ständis­che Met­all­baube­triebe, son­dern auch an kleine Werk­stät­ten, angren­zende Gewer­bezweige oder Schulen, in denen Met­all­bear­beitung vielle­icht nur ein Randthe­ma ist.”

Die DGUV Regel 109–607 „Branche Met­all­bau” kann hier herun­terge­laden werden.

https://publikationen.dguv.de

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