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Neues Kran-Kontrollbuch der DGUV

Kontrollieren, notieren, informieren
Neues Kran-Kontrollbuch der DGUV

Neues Kran-Kontrollbuch der DGUV
Kranführer müssen vor Arbeitsbeginn ihren Kran gründlich durchchecken. Foto: © Oleg Totskyi - stock.adobe.com

Die DGUV hat eine Hil­fe für Kran­führer veröf­fentlicht: Mit dem Kran-Kon­troll­buch kön­nen diese täglich den Zus­tand ihres Krans doku­men­tieren und mit Datum, Namen und Unter­schrift bestätigen.

Kran­führer und Kran­führerin­nen müssen vor Arbeits­be­ginn die Funk­tion der Brem­sen und der Notend­hal­tein­rich­tun­gen (Begren­z­er) prüfen. Bei kabel­los ges­teuerten Kra­nen müssen sie die Zuord­nung von Steuerg­erät und Kran prüfen. Sie müssen in das Kon­troll­buch auch ein­tra­gen, dass keine Män­gel fest­gestellt wurden.

Mängel müssen sofort notiert und weitergegeben werden

Kran­führerin­nen und Kran­führer dür­fen den Kran nicht weit­er betreiben, wenn sie Män­gel fest­gestellt haben, die einen sicheren Betrieb gefährden, wie:

  • Durchrutschen der Last infolge Ver­sagens der Bremse
  • Seilbeschädi­gun­gen
  • Abfall­en eines Seils von Rollen oder Trommeln
  • Funk­tions­fehler der Steuerung
  • Ver­sagen der Notend­hal­tein­rich­tung und Über­last­sicherun­gen nicht mehr stand­sichere Aufstellung
  • ungewöhn­liche Geräusche beim Heben von Las­ten oder beim Ver­fahren des Krans

Diese Män­gel oder notwendi­ge Repara­turen müssen sie direkt in das Kon­troll­buch ein­tra­gen und unverzüglich den zuständi­gen Vorge­set­zten oder die zuständi­ge Vorge­set­zte darüber informieren. Der oder die Vorge­set­zte muss die Ken­nt­nis­nahme in der Spalte „Ken­nt­nis genom­men“ bestäti­gen und die eventuell erforder­lichen Instand­set­zungs­maß­nah­men veranlassen.

Nachfolger informieren

Bei Kran­führerwech­sel muss der Kran­führer oder die Kran­führerin den Ablösenden über alle Ein­träge im Kon­troll­buch informieren.

Die vom Unternehmer oder von der Unternehmerin mit der Män­gel­be­he­bung beauf­tragte fachkundi­ge Per­son muss die Behe­bung des Man­gels in der Spalte „Erledigt am“ mit Datum, Namen und Unter­schrift eintragen.

Das Kran-Kon­troll­buch kann hier herun­terge­laden oder bestellt werden.

www.unfallkasse-nrw.de

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