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Verantwortung von Gefahrstoffbeauftragten - Delegation und Pflichten

Delegation und Aufgaben
Persönliche Verantwortung von Gefahrstoffbeauftragten

Persönliche Verantwortung von Gefahrstoffbeauftragten
Um auf der sicheren Seite zu sein, muss der Umgang mit Gefahrstoffen in Unternehmen gut organisiert sein. Foto: © Wellnhofer Designs – stock.adobe.com
Gefahrstoffe kom­men ubiq­ui­tär vor, und der Umgang mit ihnen im Betrieb ist umfan­gre­ich rechtlich geregelt. Da Gefahrstoffe prinzip­iell „gefährlich“ sind, hat der Geset­zge­ber strenge unternehmerische Pflicht­en fest­gelegt. Diese soll­ten ernst genom­men wer­den, da die rechtlichen Sank­tion­s­möglichkeit­en hoch sind.

Genau wie im Bere­ich des vor­beu­gen­den Brand­schutzes (siehe

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