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Informationen zu Radon-Messungen an Arbeitsplätzen

BfS-Broschüre unterstützt
Radon-Messungen an Arbeitsplätzen

Radon-Messungen an Arbeitsplätzen
Foto: © Tenebroso - stock.adobe.com

Bis Ende 2020 wer­den die Bun­deslän­der soge­nan­nte Radon-Vor­sorgege­bi­ete ausweisen. Dort wer­den erhöhte Anforderun­gen an den Schutz vor dem radioak­tiv­en Gas Radon gel­ten. Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­ber in diesen Vor­sorgege­bi­eten müssen zügig han­deln: Wer Arbeit­splätze in Keller oder Erdgeschoss hat, hat ab der Ausweisung des Vor­sorgege­bi­ets sechs Monate Zeit, um mit Radon-Mes­sun­gen in diesen Räu­men zu beginnen.

In ein­er neuen Broschüre speziell für Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­ber erläutert das Bun­de­samt für Strahlen­schutz (BfS), worauf bei den Mes­sun­gen zu acht­en ist und welche Schritte darauf fol­gen können.

Radon erhöht Lungenkrebsrisko

Radon kommt in unter­schiedlichen Men­gen über­all in Deutsch­land im Boden vor – nicht nur in Radon-Vor­sorgege­bi­eten. Über Undichtigkeit­en im Keller- oder Boden­bere­ich kann das radioak­tive Gas in Gebäude gelan­gen. Erhöhte Radon-Men­gen in der Innen­raum­luft erhöhen das Lun­genkreb­srisiko der Men­schen, die sich über län­gere Zeit in den betrof­fe­nen Räu­men aufhalten.

Beruf­stätige ver­brin­gen meist viel Zeit am Arbeit­splatz. Deswe­gen appel­liere ich an alle Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­ber, den Schutz vor Radon für ihre Beschäftigten genau­so ernst zu nehmen wie den Schutz vor anderen Innen­raum­schad­stof­fen” sagte BfS-Präsi­dentin Inge Pauli­ni anlässlich der Veröf­fentlichung der Broschüre “Strahlen­schutzKonkret: Radon-Schutz an Arbeitsplätzen”.

In Radon-Vor­sorgege­bi­eten sind erhöhte Radon-Werte in Gebäu­den wahrschein­lich­er als in anderen Regio­nen. Hier ist der Hand­lungs­be­darf am größten, und Radon-Mes­sun­gen sind Pflicht”, sagte Pauli­ni weit­er. “Erhöhte Radon-Werte sind aber auch außer­halb von Radon-Vor­sorgege­bi­eten möglich. Auch hier soll­ten Betriebe Ver­ant­wor­tung übernehmen und frei­willig Radon messen.”

Radon-Messungen ermitteln Durchschnittswert

Radon-Mes­sun­gen sind ein­fach und ver­hält­nis­mäßig kostengün­stig. Radon-Mes­sun­gen an Arbeit­splätzen müssen zwölf Monate dauern, weil die Radon-Konzen­tra­tion im Jahresver­lauf schwankt. Die Strahlen­schutzverord­nung ver­langt daher eine zwölf­monatige Mes­sung, damit ein Durch­schnittswert für das ganze Jahr ermit­telt wer­den kann.

Die Mess­geräte müssen von einem vom BfS anerkan­nten Anbi­eter bezo­gen wer­den. Eine Liste dieser anerkan­nten Stellen ist auf den Inter­net­seit­en des BfS zu finden.

Wird der Referenzwert überschritten, muss gehandelt werden

Wer­den im Jahresmit­tel Radon-Werte ober­halb des Ref­eren­zw­ertes von 300 Bec­quer­el pro Kubik­me­ter Innen­raum­luft an einem Arbeit­splatz fest­gestellt, greift ein abgestuftes Ver­fahren zum Schutz der dort Beschäftigten:

Inner­halb von zwölf Monat­en müssen Maß­nah­men durchge­führt wer­den, um die Radon-Werte zu senken. Ein­fach, aber oft wirk­sam, sind beispiel­sweise eine bessere Belüf­tung oder eine Abdich­tung von Leitungsdurchführungen.

Wirksamkeit von Maßnahmen wird mit Messungen kontrolliert

Zeigt eine daran anschließende erneute zwölf­monatige Kon­troll-Mes­sung, dass der Ref­eren­zw­ert an einzel­nen Arbeit­splätzen weit­er­hin über­schrit­ten wird, greift die näch­ste Stufe und der Blick­winkel ändert sich: Nun wird nicht mehr die Radon-Konzen­tra­tion in dem betrof­fe­nen Raum in den Blick genom­men, son­dern die dadurch entste­hende Strahlen­do­sis der Men­schen, die dort arbeiten.

Arbeitsplatz bei Landesbehörde anmelden

Die betrof­fe­nen Arbeit­splätze müssen bei der für den Strahlen­schutz am Arbeit­splatz zuständi­gen Lan­des­be­hörde angemeldet wer­den. Außer­dem wird die durch Radon verur­sachte Strahlen­do­sis der Beschäftigten abgeschätzt.

Zusät­zlich müssen Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­ber weit­ere Maß­nah­men ein­leit­en, um die Belas­tung durch Radon für die einzel­nen Per­so­n­en so ger­ing wie unter den gegebe­nen Umstän­den möglich zu hal­ten. Eine ver­gle­ich­sweise ein­fache Möglichkeit dafür ist beispiel­sweise, die Arbeit­szeit in betrof­fe­nen Räu­men zu verkürzen und – wo möglich – auf andere Räume auszuweichen.

Manchmal ist beruflicher Strahlenschutz notwendig

In sel­te­nen Fällen kann es vorkom­men, dass die Strahlen­do­sis des Per­son­als dauer­haft überwacht wer­den muss. Dann gel­ten die Regelun­gen des beru­flichen Strahlen­schutzes, und die Beschäfti­gen wer­den im Strahlen­schutzreg­is­ter beim BfS registriert.

Radon-Informationen des BfS auf einen Blick

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