Im Jahr 2018 sind bei Unfällen auf den deutschen Autobahnen 424 Menschen ums Leben gekommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war nicht angepasste Geschwindigkeit für 196 beziehungsweise 46 Prozent der Autobahn-Verkehrstoten mitverantwortlich.
Auf Abschnitten ohne Tempolimit war unangepasste Geschwindigkeit bei 45 Prozent der Verkehrstoten eine Unfallursache (135 von 301 Unfalltote), bei Streckenabschnitten mit Geschwindigkeitsbegrenzung bei 50 Prozent der tödlich Verunglückten (61 von 123 Unfalltote). Insgesamt starben 71 Prozent der Todesopfer auf Autobahnen auf Strecken ohne Tempolimit. Allerdings liegt laut der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) auch der Anteil von Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung am gesamten Autobahnnetz bei 70 Prozent, was den hohen Anteil der Unfalltoten auf Strecken ohne Tempolimit relativiert.
Zur Methodik: In der Verkehrsunfallstatistik können für jeden Unfall bis zu zwei allgemeine Ursachen sowie pro Beteiligten bis zu drei personenbezogene Ursachen erfasst werden, die allesamt in verschiedenem Ausmaß zu einem Unfall beitragen können.
Die Kategorie „Nicht angepasste Geschwindigkeit“ nimmt auf § 3 der Straßenverkehrsordnung Bezug: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen‑, Verkehrs‑, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“
Oft geht „nicht angepasste Geschwindigkeit“ auch mit mangelndem Abstand einher. Zu geringe Abstände zwischen den Fahrzeugen gehören ebenfalls zu den Hauptunfallursachen.