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Reach-Info zur Regulierung gefährlicher Chemikalien

Regulierung gefährlicher Chemikalien
Das kommt da nicht rein!

Das kommt da nicht rein!
Foto: © patpitchaya - stock.adobe.com

Manche chemis­chen Stoffe sind bei der Freiset­zung mit hohen Risiken für die Gesund­heit oder die Umwelt ver­bun­den. So hat sich beispiel­sweise das seit 1991 ver­botene Asbest vom Wun­der­min­er­al zur gefährlichen Alt­last entwick­elt. Ver­bote und Beschränkun­gen gehören zu den ältesten europäis­chen Regelungsin­stru­menten für Chemikalien und wur­den 2009 in die REACH-Verord­nung über­führt. Die REACH-Info “Beschränkun­gen und Ver­bote unter REACH” der Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA), erläutert das Beschränkungsver­fahren, seine Ziele sowie den Ablauf des Ver­fahrens in ver­ständlich­er Form. Zudem wer­den einzelne Beschränkun­gen und die Fol­gen vorgestellt, beispiel­sweise zu Blei, Dichlormethan und Ammoniumnitrat.

Bei ein­er Beschränkung kann die Ver­wen­dung von Chemikalien, entwed­er voll­ständig oder teil­weise ver­boten sein. So ist zum Beispiel Asbest voll­ständig ver­boten und darf wed­er hergestellt noch ver­wen­det wer­den, während Dichlormethan lediglich in Abbeiz­ern unter­sagt ist.

Durch die Über­führung der Beschränkun­gen und Ver­bote in die REACH-Verord­nung im Jahr 2009 wur­den einzelne Ein­träge präzis­er for­muliert, die Ter­mi­nolo­gie vere­in­heitlicht und weit­ge­hend den Def­i­n­i­tio­nen der REACH-Verord­nung angepasst. Zugle­ich etablierte die Europäis­che Union ein trans­par­entes und klar struk­turi­ertes Ver­fahren, mit dem Stoffe beschränkt oder ver­boten wer­den kön­nen. Dabei wer­den neben ein­er wis­senschaftlichen Prü­fung des Risikos des Stoffes durch den Auss­chuss für Risikobe­w­er­tung (RAC) auch die sozioökonomis­chen Auswirkun­gen durch den Auss­chuss für Sozioökonomis­che Analyse (SEAC) betra­chtet, die in die Entschei­dung ein­fließen. Neu ist auch, dass Mit­glied­staat­en jet­zt ein Vorschlagsrecht für Beschränkun­gen haben.

Die REACH-Info beschreibt zudem das vere­in­fachte Auf­nah­mev­er­fahren, die Aus­nah­men vom Beschränkungsver­fahren, den Erzeug­nis­be­griff und Sanktionsbestimmungen.

Vor allem Akteure im Bere­ich der chemis­chen Indus­trie erhal­ten mit dieser REACH-Info einen struk­turi­erten Ein­blick in das Beschränkungsver­fahren. Aber auch für fach­lich Inter­essierte aus dem Bere­ich des Arbeits‑, Gesund­heits- oder Umweltschutzes ist diese Broschüre geeignet, sich über das Ver­fahren einen Überblick zu verschaffen.

Die REACH-Info “Beschränkun­gen und Ver­bote unter REACH” kann über den Web­shop der BAuA bezo­gen wer­den. Eine Aus­gabe im PDF-For­mat gibt es im Inter­ne­tange­bot der BAuA unter www.baua.de/dok/8847082.

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