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Das neue Gesetz für Persönliche Schutzausrüstungen

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Das neue Gesetz für Persönliche Schutzausrüstungen

Das neue Gesetz für Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tun­gen (PSA-Verord­nung 2016/425, PSA‑V) [1] wird die PSA-Richtlin­ie (89/686/EWG , PSA‑R) [2] schrit­tweise erset­zen, die seit Juli 1992 in Kraft ist. Musste die PSA‑R damals noch mit­tels nationaler Geset­ze in den Mit­glied­staat­en umge­set­zt wer­den, wird die kom­mende PSA‑V hinge­gen unmit­tel­bare geset­zliche Wirkung ent­fal­ten. Dieser
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