Stürzt eine Arbeitnehmerin während eines Grillabends innerhalb einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung alkoholisiert auf dem Weg zur Toilette, handelt es sich nach einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund um einen Arbeitsunfall. Geklagt hatte eine Industriekauffrau, die als Teilnehmerin eines Workshops ihres Arbeitgebers zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Abteilungen in einem Hotel
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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