Zum 01. August 2017 wurden drei weitere Krankheiten in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen sowie zwei Berufskrankheiten um Krankheitsbilder erweitert.
Bei den Krankheiten, die neu den Berufskrankheiten zugeordnet wurden, handelt es sich um:
- Leukämie durch die Einwirkung von 1,3‑Butadien. Hierbei geht es um ein farbloses Gas, das vor allem in der Kunstkautschuk- und Gummiindustrie verwendet wird.
- Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). PAK entstehen arbeitsbedingt vor allem in Kokereien und Teerraffinerien und in der Elektrographitindustrie. Betroffene Berufsgruppen sind zudem Straßenbauer und Schornsteinfeger.
- Fokale Dystonie, umgangssprachlich auch als Musikerkrampf bezeichnet. Hieran können insbesondere Orchestermusiker oder Musiklehrer erkranken.
Außerdem wurden die Berufskrankheit Nummer 4104 (Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs in Verbindung mit Asbest) um „Eierstockkrebs“ und die Berufskrankheit Nummer 4113 (Lungenkrebs durch PAK) um die Erkrankung „Kehlkopfkrebs“ erweitert.
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