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Berufskrankheiten-Verordnung geändert

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Berufskrankheiten-Verordnung geändert

Zum 01. August 2017 wur­den drei weit­ere Krankheit­en in die Beruf­skrankheit­en-Verord­nung aufgenom­men sowie zwei Beruf­skrankheit­en um Krankheits­bilder erweitert.

Bei den Krankheit­en, die neu den Beruf­skrankheit­en zuge­ord­net wur­den, han­delt es sich um:

  • Leukämie durch die Ein­wirkung von 1,3‑Butadien. Hier­bei geht es um ein far­blos­es Gas, das vor allem in der Kun­stkautschuk- und Gum­mi­in­dus­trie ver­wen­det wird.
  • Harn­blasenkrebs durch polyzyk­lis­che aro­ma­tis­che Kohlen­wasser­stoffe (PAK). PAK entste­hen arbeits­be­d­ingt vor allem in Kok­ereien und Teer­raf­fine­r­ien und in der Elek­tro­graphitin­dus­trie. Betrof­fene Beruf­s­grup­pen sind zudem Straßen­bauer und Schornsteinfeger.
  • Fokale Dys­tonie, umgangssprach­lich auch als Musik­erkrampf beze­ich­net. Hier­an kön­nen ins­beson­dere Orch­ester­musik­er oder Musik­lehrer erkranken.

Außer­dem wur­den die Beruf­skrankheit Num­mer 4104 (Lun­genkrebs oder Kehlkopfkrebs in Verbindung mit Asbest) um „Eier­stock­krebs“ und die Beruf­skrankheit Num­mer 4113 (Lun­genkrebs durch PAK) um die Erkrankung „Kehlkopfkrebs“ erweitert.

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