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Briefeinwurf auf dem Heimweg kein Arbeitsunfall

BSG bestätigt Urteil
Briefeinwurf auf dem Heimweg kein Arbeitsunfall

Briefeinwurf auf dem Heimweg kein Arbeitsunfall
Foto: © FOTO SALE - stock.adobe.com

Wer auf dem Nach­hauseweg aus dem Auto steigt, um einen pri­vat­en Brief einzuw­er­fen, ste­ht nicht unter dem Schutz der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung. Dies entsch­ied das Bun­dessozial­gericht (BSG) und bestätigte damit die Entschei­dung der Vorin­stanz (ver­gle­iche Aus­gabe 5/2018).

Der Fall: Die Klägerin hielt auf dem Heimweg von der Arbeit auf der recht­en Fahrbahn­seite an, um einen pri­vat­en Brief in den Briefkas­ten zu wer­fen. Beim Aussteigen aus dem Auto stürzte sie und das Fahrzeug rollte über ihren linken Fuß. Das BSG betonte zwar, dass geringe Unter­brechun­gen „qua­si im Vor­beige­hen“ weit­er­hin ver­sichert blieben. Im vor­liegen­den Fall sei das Ein­wer­fen des Briefes aber eben nicht „im Vor­beige­hen“ und „ganz neben­her“ geschehen. Vielmehr habe die Klägerin den ver­sicherten (Arbeits-)Weg zeitlich und räum­lich unterbrochen.

(Urteil des Bun­dessozial­gerichts vom 07.05.2019, Az. B 2 U 31/17 R)

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