Allein das Auffinden eines Mobiltelefons auf dem Schoß des bei einem Verkehrsunfall verstorbenen Versicherten lässt nach einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg nicht den Schluss zu, dass sich keine versicherte Wegegefahr verwirklicht hat.
Der Versicherte war auf dem Heimweg von der Arbeit von der Fahrbahn abgekommen und gegen
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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