1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Aktuelles »

Ist Flugzeit immer gleich Arbeitszeit?

Urteil des BAG
Ist Flugzeit immer gleich Arbeitszeit?

Ist Flugzeit immer gleich Arbeitszeit?
Foto: © Parilov - stock.adobe.com

Entsendet der Arbeit­ge­ber den Arbeit­nehmer vorüberge­hend zur Arbeit ins Aus­land, sind die für Hin- und Rück­reise erforder­lichen Zeit­en wie Arbeit zu vergüten. Dies hat das Bun­de­sar­beits­gericht (BAG) entschieden.

Der in einem Bau­un­ternehmen beschäftigte Kläger ist arbeitsver­traglich verpflichtet, auf wech­sel­nden Baustellen im In- und Aus­land zu arbeit­en. 2015 wurde er für mehrere Wochen nach Chi­na geschickt. Auf eige­nen Wun­sch nahm er statt eines Direk­t­flugs in der Econ­o­my-Class einen Flug in der Busi­ness-Class mit Zwis­chen­stopp in Dubai. Für die vier Reise­tage wur­den ihm lediglich acht Stun­den reg­uläre Arbeit­szeit angerech­net und vergütet. Mit sein­er Klage ver­langte er Lohn für weit­ere 37 Stun­den mit der Begrün­dung, dass die gesamte Reise von der Woh­nung bis zur Arbeitsstelle und zurück wie Arbeit zu vergüten sei.

Das BAG entsch­ied: Die Reisezeit liege auss­chließlich im Inter­esse des Arbeit­ge­bers, ins­beson­dere bei Aus­land­sentsendun­gen. Bei ein­er Flu­greise sei jedoch nur die Zeit in der Econ­o­my-Class als erforder­liche Reisezeit zu vergüten.

Urteil des Bun­de­sar­beits­gerichts vom 17.10.2018, Az. 5 AZR 553/17

Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 3
Ausgabe
3.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 3
Ausgabe
3.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de