Die Norm DIN EN 131 besteht aus sechs Teilen (vgl. untenstehenden Infokasten): Teil 1 wurde bereits im Februar 2016 erstellt, Teil 2 trat im April 2017 in Kraft. Am 31. Dezember 2017 enden nun die Übergangsfristen – danach werden Leitern ausschließlich nach der neuen Norm produziert. Viele Leiterhersteller haben schon jetzt auf die neue Norm umgestellt. Derzeit wird außerdem Teil 3 der DIN EN 131 überarbeitet. Dieser wird voraussichtlich im kommenden Jahr veröffentlicht.
Wesentliche Änderungen
Die wesentlichen Änderungen in der DIN EN 131–1 sind:
- Anlegeleitern, die länger als drei Meter sind, müssen im Fußbereich mit einer Traverse ausgestattet sein (vgl. Abbildung 1). Die Traverse kann als Quertraverse (vgl. Abbildung 2) oder in konischer Form mit Niveauausgleich (vgl. Abbildung 3) gefertigt sein. So wird eine erhöhte Standsicherheit erreicht und seitliches Umkippen verhindert.
- Bei Mehrzweckleitern mit Schiebeteil, die länger als drei Meter sind, muss der Schiebeteil entweder mit der Mehrzweckleiter untrennbar verbunden sein oder ebenfalls mit einer Traverse ausgerüstet sein. Dann kann dieser Teil der Leiter auch separat genutzt werden.
Die wesentlichen Änderungen in der DIN EN 131–2 sind:
- Leitern werden nun in die beiden Leiterklassen „beruflicher Gebrauch“ und „nicht-beruflicher Gebrauch“ unterteilt.
- Leitern für den beruflichen Gebrauch unterliegen deutlich höheren Prüfungsbelastungen. Es wurden die folgenden neuen Prüfschritte eingeführt bzw. alte Prüfschritte wie folgt geändert:
- Die Holmfestigkeit der Leiter darf nicht wie bisher in einer waagerechten Position geprüft werden, sondern muss in Anlegeposition belastet werden.
- Für Stehleitern wurden eine Verdrehprüfung und ein Dauerbelastungstest neu geführt. Der Test muss je nach Nutzung (beruflich beziehungsweise nicht-beruflich) eine bestimmte Anzahl von Belastungszyklen aushalten.
- Die Rutschhemmung von Leitern wird künftig im Base-Slip-Test
geprüft.
Ausblick auf DIN EN 131–3
Der dritte Teil der DIN EN 131 wird derzeit überarbeitet. Dieser Teil umfasst Benutzerinformationen und wird künftig – neben den an der Leiter angebrachten Piktogrammen – weitere Hinweise zum sicheren Umgang mit Leitern beinhalten. Es werden neue, am ISO Standard orientierte Piktogramm eingeführt (s. Abb. 4).
Handlungstipps für die Praxis
Was geschieht nun ab dem 1. Januar 2018 mit Leitern, die noch nach alter Norm produziert worden sind? Diese müssen nicht aus dem Verkehr gezogen werden, aber es wird eine Nachrüstung mit einer Traverse – je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung – empfohlen (vgl. Abbildung 6). Auf fester, waagerechter Unterlage bietet diese Leiterfußverbreiterung eine größere Standsicherheit gegen das seitliche Umkippen – und ebnet damit den unfallfreien Weg nach nach oben.
Teile der DIN EN 131
- DIN EN 131–1: „Benennungen,
Bauarten, Funktionsmaße“ - DIN EN 131–2: „Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“
- DIN EN 131–3: „Benutzerinformation“
- DIN EN 131–4: „Ein- oder Mehrgelenkleitern“
- DIN EN 131–6: „Teleskopleitern“
- DIN EN 131–7: „Mobile Podestleitern“
- DIN EN 131–8: Die Norm gibt es derzeit noch nicht. Sie wird 2018 unter dem Titel „Leitern mit separater Plattform“ erscheinen.
Praxis-Tipp: Ergonomie beachten!
Wer Leitern verwendet, sollte ergonomische Grundsätze beachten. Prüfen Sie daher beim innerbetrieblichen Transport von schweren oder sperrigen Leitern, ob Traversen mit Rollen eingesetzt werden können. Diese werden von einigen Herstellern angeboten.
Glossar: Base-Slip-Test
Beim Base-Slip-Test steht die Anlegeleiter mittig auf einer Glasplatte in Anlegeposition und wird mit einer definierten Kraft belastet. In Norm DIN EN 131–2 ist festgelegt, welchen maximalen Weg die Leiter dabei verrutschen darf.