Ein Geschäftsreisender ist während eines Restaurantbesuchs auch dann nicht gesetzlich unfallversichert, wenn er dabei Opfer eines Terroranschlags wird. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden und damit die Klage eines Opfers des Ansbacher Terroranschlags abgewiesen. Der Mann war von seinem Arbeitgeber zu einer Fortbildung nach Ansbach geschickt worden.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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