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Unfall im Homeoffice

Toilettengang nicht versichert
Unfall im Homeoffice

Wer im Home­of­fice auf die Toi­lette geht, ist im Fall eines Unfalls nicht durch die geset­zliche Unfal­lver­sicherung geschützt. Das hat das Sozial­gericht München entsch­ieden. Der Kläger war auf dem Rück­weg vom heimis­chen WC in sein Büro auf der Treppe gestürzt und hat­te sich den Fuß gebrochen. Das Unglück wollte er als Arbeit­sun­fall gel­tend machen, was das Gericht jedoch ablehnte. Während Arbeit­nehmer beim Gang zur Toi­lette im Betrieb ver­sichert sind, greift der Unfal­lver­sicherungss­chutz nicht, wenn der Beschäftigte im Home­of­fice arbeit­et. Der Arbeit­ge­ber habe dort keinen Ein­fluss auf die Sicher­heit der Ein­rich­tung, so die Argu­men­ta­tion der Richter.

(Urteil des Sozial­gerichts München vom 4.7.2019, Az. S 40 U 227/18)

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