Wer im Homeoffice auf die Toilette geht, ist im Fall eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das hat das Sozialgericht München entschieden. Der Kläger war auf dem Rückweg vom heimischen WC in sein Büro auf der Treppe gestürzt und hatte sich den Fuß gebrochen. Das Unglück wollte er als Arbeitsunfall geltend machen, was das Gericht jedoch ablehnte. Während Arbeitnehmer beim Gang zur Toilette im Betrieb versichert sind, greift der Unfallversicherungsschutz nicht, wenn der Beschäftigte im Homeoffice arbeitet. Der Arbeitgeber habe dort keinen Einfluss auf die Sicherheit der Einrichtung, so die Argumentation der Richter.
(Urteil des Sozialgerichts München vom 4.7.2019, Az. S 40 U 227/18)