Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht grundsätzlich nur für den direkten Weg von oder zur Arbeitsstätte. Ob das auch gilt, wenn ein Beschäftigter den Ausstieg aus der Regionalbahn am Heimatbahnhof verpasst, hatte das Thüringer Landessozialgericht (LSG) zu entscheiden.
Die Verunfallte befand sich auf dem Rückweg von der Arbeit in einer
Unsere Webinar-Empfehlung
Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
Teilen: