Verunglückt eine Beamtin auf einer Dienstreise beim Betreten einer Bäckerei, so ist das nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kein Dienstunfall. Die Klägerin wollte an einer zweitägigen Fortbildungstagung in einer anderen Stadt teilnehmen. Vor Beginn der Tagung ging sie in eine Bäckerei, um einen Mittagssnack einzunehmen. Beim Betreten der Bäckerei übersah sie eine sich hinter der Eingangstür befindliche Treppenstufe und stürzte.
Dabei erlitt sie mehrere Verstauchungen und einen Hexenschuss. Der Dienstherr lehnte die Anerkennung als Dienstunfall ab. Dagegen klagte die Frau bis zum Bundesverwaltungsgericht – ohne Erfolg. Zwar sei die Besorgung von Lebensmitteln während einer Dienstreise grundsätzlich vom Dienstunfallschutz erfasst. Auch auf Dienstreise bestehe Wegeunfallschutz aber nur dann, wenn der Unfall sich im allgemeinen Verkehrsraum ereignet. Hier hatte die Klägerin mit dem Betreten der Bäckerei den allgemeinen Verkehrsraum verlassen und war damit nicht mehr geschützt.
(Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.04.2020, Az. 2 B 52/19)
Autorin: Tanja Sautter