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Verkehrsunfall vor Schichtende

BSG bestätigt Urteil
Verkehrsunfall vor Schichtende

Verkehrsunfall vor Schichtende
Foto: © Norbert - stock.adobe.com

Ein Mann ver­lässt ohne ersichtlichen Grund vorzeit­ig seinen Arbeit­splatz und verunglückt auf seinem üblichen Arbeitsweg tödlich. Das Bun­dessozial­gericht hat entsch­ieden, dass dieser Unfall nicht durch die geset­zliche Unfal­lver­sicherung abgedeckt ist und damit das Urteil des Säch­sis­chen Lan­dessozial­gerichts vom 28.11.2018 (siehe Aus­gabe 12/2019) bestätigt.

Geklagt hat­te eine Witwe, deren

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