Ein Mann verlässt ohne ersichtlichen Grund vorzeitig seinen Arbeitsplatz und verunglückt auf seinem üblichen Arbeitsweg tödlich. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass dieser Unfall nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist und damit das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 28.11.2018 (siehe Ausgabe 12/2019) bestätigt.
Geklagt hatte eine Witwe, deren
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